Verbraucheranwälte wehren sich gegen VW-Vorwurf

Die Anwälte, die für den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Vergleichsverhandlungen mit VW geführt haben, wehren sich gegen den Vorwurf, ihre „überhöhten“ Honorarforderungen hätten den Vergleich platzen lassen. „Die beteiligten Anwälte waren nicht auf Gewinn aus, wir hätten das Geld sogar gespendet“, sagte Ralph Sauer von der RUSS Litigation dem „Tagesspiegel“. VW hatte die Gespräche abgebrochen und das mit der Gebührenforderung von 50 Millionen Euro für die VZBV-Anwälte begründet. Sauer hob hervor, umgerechnet auf den einzelnen Fall seien das 100 bis 120 Euro netto gewesen. Das sei die Untergrenze dessen, was gebührenrechtlich zulässig gewesen wäre. „VW hat einen Vorwand gesucht, den Vergleich platzen zu lassen“, sagte der Anwalt. Bei einem Vergleich im Musterfeststellungsverfahren hätten sich die Verbraucher nämlich überlegen können, ob sie den Vergleich annehmen oder ob sie nicht doch lieber in einem Einzelve  rfahren, eventuell mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers klagen. Da inzwischen immer mehr Gerichte zugunsten der Verbraucher entscheiden würden, könnte eine Einzelklage lukrativer sein, so Sauer. Allerdings besteht eine solche Wahl nur, wenn das Massenverfahren beendet wird. So lange es läuft, sind die Kunden, die sich dem Verfahren angeschlossen haben, an den Musterprozess gebunden und können nicht auf eigene Faust klagen. Sie haben jetzt nur die Wahl, das Vergleichsangebot von Volkswagen anzunehmen oder es auszuschlagen. „Das, was VW jetzt gemacht hat, ist ein übler Trick“, sagte Sauer der Zeitung. +++