Veranstaltungsreihe „Gemeinnützige Vereine und Steuern“ in Künzell

Finanzstaatssekretärin Dr. Bernadette Weyland würdigte ehrenamtliches Engagement

Bernadette Weyland

Künzell. Vereine in Steuerfragen unterstützen und ehrenamtlich Engagierten damit helfen: Seit vielen Jahren gelingt dies mit der erfolgreichen Veranstaltungsreihe „Gemeinnützige Vereine und Steuern“. Rund 700 Vereinsvertreter interessierten sich heute dafür in Künzell. Staatssekretärin Dr. Bernadette Weyland dankte ihnen für ihren Einsatz: „Unser Zusammenleben wäre ohne das ehrenamtliche Engagement Einzelner lange nicht so bunt und lebenswert, wie es heute ist. Das verdanken wir Menschen wie Ihnen, die Kraft und Zeit investieren, um sich für die Gesellschaft einzusetzen und die dadurch ein Angebot schaffen, von dem wir alle profitieren.“

Bei der Veranstaltung im Gemeindezentrum konnten sich die Teilnehmer über die Gemeinnützigkeit und das damit verbundene Steuerrecht informieren. In einem Fachvortrag ging es um die Themen Abgabe der Steuererklärung, Zahlungen an Mitglieder, die Mittelverwendung und das Satzungsrecht. „Die Veranstaltungsreihe ist stark auf die Bedürfnisse der Vereinsvertreter zugeschnitten“, berichtete Dr. Bernadette Weyland. So konnten an mehreren Informationsständen viele steuerrechtliche Fragen individuell geklärt werden. „Wir wollen die Arbeit der Vereine im Land unterstützen und erleichtern. Durch unser Angebot kann hoffentlich manches steuerrechtliche Problem vermieden werden“, erklärte Dr. Bernadette Weyland.

Im Finanzamtsbezirk Fulda werden rund 1.800 Vereine geführt. Vor zehn Jahren waren es noch gut 1.600 Vereine – damals bereits eine hohe Zahl. Jährlich wächst die Zahl der Vereinsneugründungen – auch bezogen auf ganz Hessen. „Gut zwei Millionen Ehrenamtliche setzen sich in über 48.000 gemeinnützigen Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen für ihre Mitmenschen ein. Das ist eine wunderbare Botschaft für uns alle: In Hessen bleiben die Menschen in Kontakt miteinander“, so die Staatssekretärin weiter.

Besonders erfreulich ist es daher, dass durch eine von Hessen unterstützte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts klare Vorteile für Vereine und gemeinnützige Organisationen erreicht wurden. So regelt das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ seit 2013 das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger und unterstützt Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und die Spendenbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern. +++ | pm

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