ver.di kritisiert hessischen Rechnungshof

Kita-Kosten hessischer Kommunen sind kein Managementproblem

In der Kita

Wiesbaden. Erneut hat der hessische Rechnungshof in seinem Kommunalbericht die Ausgaben der hessischen Kommunen für Kitas als zu hoch befunden. Und auch bei der geplanten sechsstündigen Gebührenfreiheit für alle drei Kindergartenjahre sieht er ungenutzte Möglichkeiten der Kostensenkung für die Kommunen. Denn die vom Land zugesagten 136 Euro pro Monat für die Kita-Gebührenbefreiung werden nicht überall ausreichen, die bisherigen Elternbeiträge zu kompensieren. So rät der Rechnungshof den Kommunen, die eigenen Kita-Standards zu überprüfen. Dies bedeutet aus Sicht der obersten Kassenprüfer, Fachkräfte über dem KiföG-Standard abzubauen, die Gruppengrößen zu überprüfen und die Trägerschaft zu entkommunalisieren.

ver.di Hessen hält die Vorschläge des hessischen Rechnungshofes daher für fatal und hat bereits in diesem Frühjahr bei der Vorstellung des letzten Kommunalberichts den hessischen Rechnungshof aufgefordert, seine Bewertungssystematik bei Kitas grundlegend zu überdenken. Denn der Rechnungshof hatte bereits damals eine angebliche Verschwendung kommunaler Mittel gerügt, weil das eingesetzte Personal über dem KiföG-Mindeststandard liegt. Dabei handele es sich jedoch um eine sach- und fachgerechte Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, kontert ver.di. Würde permanent nur auf KiföG-Standard agiert, handelten Träger an der Grenze zur Kindeswohlgefährdung und Verletzung der Aufsichtspflicht.

Es wird Zeit, die Finanzierung der frühkindlichen Bildung von Grund auf zu reformieren und im hessischen Kinderförderungsgesetz, welches zum 31.12.2018 ausläuft, die finanzielle Unterstützung der Kommunen mit Landesmitteln deutlich auszubauen. Denn bereits jetzt Schultern die Kommunen mehr als zwei Drittel der Kosten, Tendenz steigend. Zudem darf es zu keinen weiteren Qualitätsverschlechterungen durch die Erhöhung von Gruppengrößen kommen. Und auch eine Entkommunalisierung von staatlichen Pflichtaufgaben, wie sie die Kindertragesbetreuung für die Kommunen darstellt, hält ver.di für einen hochproblematischen Vorschlag des Rechnungshofes: “Die Gewährleistung einer qualitativ guten Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ist gesellschaftlicher Auftrag und deshalb öffentliche Aufgabe. Zur Trägervielfalt gehören zwingend kommunale Einrichtungen in einer Größenordnung, dass sie diesem Auftrag gerecht werden können. Denn gesellschaftlicher Auftrag heißt auch öffentliche Trägerschaft, so Kristin Ideler Gewerkschaftssekretärin am ver.di Fachbereich Gemeinden. Alles andere sei ein Versuch, der Verantwortung zu entfliehen. +++