VBE-Rat: Grundschulempfehlung ernst nehmen

Misserfolg frustriert, Erfolg motiviert

Fulda. Heute ist auch an den hessischen Grundschulen der Ausgabetag für die Halbjahreszeugnisse. Insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 4 haben sie eine besondere Bedeutung: Sie sind Grundlage der in den nächsten Wochen anstehenden Beratungs- und Empfehlungsgespräche mit den Eltern für den Übergang in weiterführende Schulen. Christel Müller Schulleiterin einer Grundschule im Landkreis, rät: „Überfordern sie ihr Kind bei der Wahl der weiterführenden Schule nicht. Hören sie auf den Rat der Grundschule!“

Die erfahrene Pädagogin, die selbst Unterrichtserfahrung in der Mittelstufe hat, weiß, dass Misserfolg in der 5. Klasse Schülerinnen und Schüler frustriert und demotiviert. Müller, Regionalverbandsvorsitzende des VBE Fulda und Der VBE Hessen appelliert an die Eltern, bei dieser Entscheidung das Wohl ihres Kindes im Auge zu behalten. Denn „gut gemeint ist nicht immer gut“, so Christel Müller. Die Lehrkräfte würden eine wohlüberlegte Empfehlung abgeben, die u.a. das Lernverhalten, die Arbeitshaltung, das Leistungs- vermögen und den Leistungsstand des jeweiligen Kindes berücksichtigt. Nach geltendem Recht in Hessen müssen die Eltern sich aber nicht an diese Empfehlung halten: In Hessen besteht nach der Klasse 4 Wahlfreiheit für den Übergang auf weiterführende Schulen. Allerdings sieht der VBE kritisch, dass manche Eltern für ihr Kind als Königsweg in die Zukunft das Abitur sehen.

Dabei würden manche Kinder beispielsweise mit der Entscheidung für das Gymnasium überfordert. Christel Müller warnt als Rektorin vor Überforderung und Frust: „Erfolgserlebnisse vermitteln Motivation und Freude am Lernen. Eine Reihe von Misserfolgen nach dem Wechsel dagegen demotiviert und frustriert ein Kind komplett.“ Und Versetzung in eine andere Schulform) wird erst recht als Niederlage erlebt. Im schlimmsten Fall verliert das Kind in der neuen Schule die Freude am Lernen. Die Folge ist ein oft unnötiger geringerer Schulabschluss als die Leistungsfähigkeit des Kindes ermöglichen würde. eine Querversetzung (in Hessen mögliche zwangsweise Rück- Die stellvertretende VBE-Landesvorsitzende sagt: „Viele Wege führen zu einem guten Schulabschluss. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Voraussetzungen mitbringt, kann an einer anderen Schule immer noch der nächsthöhere Abschluss erworben werden. Selbst nach der Schule bieten sich Wege über die Angebote der örtlichen Volkshochschulen an. +++ pm