Urteil: Telekom darf Verträge mit iranischen Banken nicht kündigen

Angst vor US-Sanktionen

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Die Deutsche Telekom stößt mit dem Versuch, wie von US-Präsident Donald Trump gefordert möglichst schnell aus Geschäften mit iranischen Partnern auszusteigen, auf juristische Widerstände. Das Hamburger Landgericht hat eine fristlose Kündigung der Verträge zwischen der Telekom und der Bank Melli in einer einstweiligen Verfügung für ungültig erklärt, berichtet der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe. Die Telekom hatte dem in Hamburg ansässigen iranischen Geldinstitut mit deutscher Banklizenz demnach „mit sofortiger Wirkung“ Telefon- und Internetverbindungen gekündigt. „Da wir davon ausgehen müssen, dass sie keine Zahlungen mehr bewirken können, stellen wir unsere Leistungen ein“, schrieb der deutsche Konzern.

Selbst als die Bank anbot, den Betrag für das gesamte nächste Jahr im Voraus zu zahlen, blieb die Telekom eisern. Insgesamt sollen rund drei Dutzend iranischstämmige Unternehmen von der Kündigungswelle der Telekom betroffen sein, darunter auch  zwei weitere Banken: die Europäisch-Iranische Handelsbank und die Bank Sepah in Frankfurt. Beide hatten in dieser Woche ebenfalls einstweilige Verfügungen gegen die Kündigung ihrer Telekom-Anschlüsse erwirkt. Offenbar hat der knallharte Kurs der Telekom weniger mit möglichen Zahlungsengpässen als vielmehr mit der Angst vor US-Sanktionen gegen die US-amerikanischen Telekom-Tochterunternehmen zu tun, falls man mit Iran weiter Geschäfte macht. „Es ist schon interessant, dass ein teilstaatliches Unternehmen wie die Telekom so vor US-Präsident Trump einknickt.

Zumal ja weder die Bundesregierung noch die Europäische Union eigene Sanktionen gegen Iran erlassen haben“, sagte Bank-Melli-Geschäftsleiter Helmut Gottlieb. Die Telekom will sich „in der Öffentlichkeit nicht zur vertraglichen oder wirtschaftlichen Situation einzelner Kunden äußern“. Man könne aber die ergangenen Gerichtsentscheidungen „inhaltlich nicht nachvollziehen.“ Der Konzern wolle „alle möglichen Rechtsmittel dagegen einlegen“.