Das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Fulda im sogenannten Aschenberg-Prozess ist rechtskräftig. Der 39-jährige Angeklagte, der im März wegen Totschlags zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, scheiterte mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof.
Der Mann hatte im April 2023 einen Bekannten nach einem Streit erschossen. Die Leiche des Opfers wurde auf einem Gehweg am Aschenberg gefunden. Obwohl der Angeklagte die Tat seiner damaligen Lebensgefährtin gegenüber gestanden hatte, bestritt er die Tat im Prozess.
Die Schwurgerichtskammer war jedoch nach umfangreicher Beweisaufnahme, einschließlich zahlreicher Zeugenaussagen, von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil und wies die Revision des Angeklagten, der einen Freispruch erreichen wollte, zurück.
Damit ist der Fall endgültig abgeschlossen. Der 39-Jährige muss seine zwölfjährige Haftstrafe antreten. +++