Urteil gegen Toni Reinhard für „Fulda stellt sich quer“ akzeptabel

Zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt

Das Landgericht Fulda hat das Urteil des Amtsgerichts gegen das ehemalige Vorstandsmitglied der Jugendorganisation der AfD Toni Reinhard bestätigt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sich der Verurteilte im Februar 2017 als Andreas Goerke (Vorsitzender des Vereins „Fulda stellt sich quer“) ausgab und damit einen Polizeieinsatz auslöste. Nun legte Reinhard ein umfassendes Geständnis ab und erhob dabei schwere Vorwürfe gegen Mitglieder des AfD-Kreisverbands Fulda.

Hierzu erklärt die stellvertretende Vorsitzende des Bündnisses „Fulda stellt sich quer“, Cornelia Thiessen-Westerhoff: „In dem rund 45-minütigem Geständnis sind Methoden der AfD beschrieben worden, wie sie einer demokratischen Gesellschaft nicht hinnehmbar sind. Ganz konkret warf er führenden Mitgliedern der AfD-Fulda Bespitzelung, Drohungen und Diskriminierung vor. Wenn sich diese Anschuldigungen erhärten, fordern wir den sofortigen Rücktritt von allen politischen Ämtern, sowohl von dem AfD-Kreisgeschäftsführer Pierre Lamely, als auch von dem Kreisvorsitzenden und AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann. Auf jeden Fall werden wir als Verein diese Anschuldigungen detailliert aufarbeiten.“

Aufgrund des ausführlichen Geständnisses sei das leicht abgemilderte Urteil gegen Toni Reinhard für „Fulda stellt sich quer“ akzeptabel. Thiessen-Westerhoff unterstrich jedoch noch einmal die Symbolkraft dieses Urteils. Demnach habe der Richter zurecht festgestellt, dass aktuell in der politischen Auseinandersetzung die Sitten zu verrohen drohen. Die Tat sei kein Dummer-Jungen-Streich, sondern habe eindeutig ein politisches Motiv. „Mit dieser Tat hat Toni Reinhard eine rote Linie überschritten. Wir dürfen es nicht zulassen, wenn Menschen bedroht und in Gefahr gebracht werden, weil sie sich für die demokratischen Grundwerte einsetzen oder eine andere politische Meinung vertreten. Hier ist nicht nur zivilgesellschaftliches Engagement, sondern vor allem auch der Rechtsstaat gefragt. Deshalb ist es gut, dass das Landgericht das Urteil bestätigt hat. Wir danken unserem Vorsitzenden Andreas Goerke für sein Engagement und bedauern, dass er dadurch eine solch schreckliche Geschichte durchleben musste“, sagte die stellvertretende Vorsitzende von „Fulda stellt sich quer“. Der Verurteilte Toni Reinhard hatte sich am Telefon als Andreas Goerke ausgegeben und bei der Polizei vorgegeben, er habe seine Frau ermordet. Das löste einen größeren Polizeieinsatz bei Andreas Goerke aus. Vor dem Landgericht wurde Reinhard nun zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt.

AfD Fulda missbilligt die Tat aufs Schärfste und begrüßt die Verurteilung und das Strafmaß

Der Angeklagte hatte über einen Rechtsbeistand vor einigen Wochen den Versuch unternommen, seine Möglichkeiten bzgl. einer Aufnahme in die AfD Fulda auszuloten. Dabei gewann man von hiesiger Seite den Eindruck, dass er zumindest unterschwellig die Drohung ausrichten ließ, im Verfahren nachteilige Äußerungen zu verbreiten, falls man ihm den Wunsch auf Wiederaufnahme ablehnen würde.
Der Kreisvorstand hat in seiner Sitzung vom 23.04.2021 einstimmig beschlossen den Angeklagten zu keiner Zeit wiederaufzunehmen sowie darüber hinaus die Polizei bzgl. dieses Vorgehens zu informieren, was zwischenzeitlich auch erfolgte. Die latente Drohung hatte er im heutigen Termin nun in die Tat umgesetzt und seiner Fantasie dabei offensichtlich freien Lauf gelassen
Da der Angeklagte seit Jahren kein AfD Mitglied mehr ist, hat er auch keinen Einblick mehr in die Partei. Die dargestellten Konflikte existieren zumindest seit der Neuwahl des Kreisvorstandes im Januar 2019 nicht. Die AfD unterhält und unterhielt keinerlei Kooperationen mit der „Identitären Bewegung“ und/oder dem „III.Weg“. Die Partei war ferner zu keinem Zeitpunkt in das Verfahren, um den Missbrauch des Polizeinotrufs involviert, heißt es in der Stellungsnahme. +++