Luxemburg. Der Ausschluss homosexueller Männer von der Blutspende kann unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt sein. Das urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg am Mittwoch. Für einen Ausschluss müsse feststehen, dass ein hohes Übertragungsrisiko für schwere Infektionskrankheiten wie HIV bestehe und dass es keine alternative Methode gebe, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau der Empfänger sicherzustellen. Dies könnten beispielsweise wirksame Testmethoden sein oder eine genaue Befragung des Spenders zu seinem Sexualverhalten sein. Geklagt hatte ein Franzose, dessen Blutspende unter Hinweis auf die in Frankreich geltende Rechtslage abgelehnt worden war. Frankreich müsse nun klären, ob generell ein höheres Übertragungsrisiko durch Blutspenden von männlichen Homosexuellen bestehe, so die Richter. In Deutschland gilt eine ähnliche Regelung wie in Frankreich. +++ fuldainfo
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