Markus H., der mutmaßliche Mittäter bei der Ermordung von Dr. Walter Lübcke, durfte legal Waffen besitzen, weil der hessische Verfassungsschutz wesentliche Informationen zurückgehalten hat. Einem Bericht des Fernsehmagazins „Panorama“ zufolge konnte sich der Rechtsextremist und mutmaßliche Mordhelfer Markus H. im Jahr 2015 vor Gericht eine Waffenbesitzkarte erstreiten, weil es nach damaliger Auskunft des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) fünf Jahren lang keine Hinweise auf eine verfassungsfeindliche Betätigung von H. mehr gegeben habe. Diese Auskunft war unvollständig und unterschlug Erkenntnisse des Verfassungsschutzes aus den Jahren 2010 und 2011, wie der heutige Präsident des LfV bestätigen musste.
„Dass das hessische Landesamt für Verfassungsschutz Informationen über rechtsextreme Aktivitäten von Markus H. nicht an die Waffenbehörde weitergegeben hat, ist ein schwerer Fehler. Das zeigt, wie wichtig es ist, in einem Untersuchungsausschuss die Abläufe und Strukturen beim Verfassungsschutz und den Ermittlungsbehörden zu überprüfen“, sagt Stefan Müller, innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. „Schon nach damaliger Rechtslage hätten die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes der Waffenbehörde mitgeteilt werden können. Die jüngste Verschärfung des Waffenrechts um eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz wäre dazu gar nicht nötig gewesen“, stellt Müller klar. „Dieser Fall macht deutlich, dass es nicht an Kompetenzen fehlt, sondern an einer offenen Kommunikation zwischen Verfassungsschutz und Waffenbehörden“, betont Müller. Die Freien Demokraten beantragen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses gemeinsam mit SPD und Linken. Sie soll in der Plenarwoche des Landtags Ende Juni erfolgen.
Rudolph: Hessischer Verfassungsschutz gesteht erstmals Versagen ein
„Bisher hat das Landesamt für Verfassungsschutz immer bestritten, das Gericht falsch informiert zu haben, das über die Waffenbesitzkarte von Markus H. zu entscheiden hatte. Nun aber bestätigt der aktuelle LfV-Präsident, dass es genau so war und dass alle früheren Erklärungen, das Amt habe nichts falsch gemacht, Makulatur sind. Und man muss befürchten, dass das nicht der einzige Fall von eklatantem Versagen im LfV war. Jeder einzelne dieser unglaublichen Vorgänge bestätigt, wie wichtig der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist, den der Hessische Landtag in seiner nächsten regulären Sitzung einsetzen wird. Wir werden dort sehr intensiv darüber zu sprechen haben, wieso die hessischen Sicherheitsbehörden über viele Jahre nicht richtig einschätzen konnte, welche Gefahr von der rechten Szene ausgeht, die sich vor den Augen des Verfassungsschutzes gebildet, verfestigt und vernetzt hat.“
Markus H. muss sich als möglicher Unterstützer des mutmaßlichen Mörders des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Stephan E., von kommendem Dienstag an vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. +++

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