Unterbringung Flüchtlinge – Arnold: Verwaltungsgericht sorgt für Rechtssicherheit

Landrat Arnold

Friedberg. „Mit seinen Urteilen hat das Verwaltungsgericht Gießen für die von allen gewünschte und dringend notwendige Klarheit bei der Finanzierung der Unterbringung der Flüchtlinge gesorgt. Im Interesse aller Beteiligten hätte ich mir gewünscht, dass nicht erst Gerichte sondern der Verursacher der Rechtsunsicherheit, das Land Hessen als Gesetzgeber, diese Klarheit geschaffen hätte“, so die erste Reaktion von Landrat Joachim Arnold zum heutigen Urteilsspruch. “Zudem sind wir von Seiten des Kreises bestätigt worden, dass wir auf dem Fundament einer seriösen Kalkulation gerecht gehandelt haben.“

Um Rechtssicherheit herbeizuführen haben im Einvernehmen mit dem Kreis die Städte Bad Vilbel und Karben gegen eine vom Kreisausschuss beschlossene Kostenerstattungsregelung für die Unterbringung geklagt. Beide Städte hielten die dort vorgesehenen Sätze für nicht ausreichend. Der Kreis hatte keine Zweifel an seiner erarbeiteten Kalkulationsgrundlage zur Erstattung von Kosten für die übertragene Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen durch die Kommunen.

Diesem Gerichtsverfahren voraus gegangen war eine Grundsatzentscheidung des Kreises, die Wetterauer Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen mit in die Verantwortung zu nehmen. Um die vorausgegangene Solidarität einzelner kooperativer Kommunen nicht zu überfordern und andererseits die sich vornehm zurück haltenden Kommunen nicht auch noch in ihrem Handeln zu bestärken, wurde die Grundsatzentscheidung getroffen. Gleichzeitig der wuchs der Druck, immer mehr Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Deshalb ist der Kreis zum 1. Januar 2014 dazu übergegangen, allen Wette-rauer Kommunen Flüchtlinge zuzuweisen. Diese Vorgehensweise wurde ebenfalls von Kommunen beklagt, aber schon im letzten Jahr von den Gerichten als rechtmäßig bestätigt.

„Indem beide offene Rechtsfragen, Zuweisungsmöglichkeit und Höhe der Erstattung für die Unterbringung, nun von den Gerichten entschieden worden sind, sind alle Fragen, die durch die bisherige freiwilligen Vereinbarungen mit den Städten und Gemeinden rechtlich sauber geklärt. Somit steht auch einer künftigen Gleichbehandlung bei gleicher Ausgangssituation nichts mehr entgegen. Alle Wetterauer Städte und Gemeinde können künftig davon ausgehen, dass den gewährten freiwilligen Leistungen zur Integration von Flüchtlingen keine rechtlichen Hürden und keine Differenzierungsgründe mehr im Wege stehen.“, blickt Landrat Arnold schon den nächsten finanziellen Entscheidungen Seitens des Kreises optimistisch entgegen. +++ fuldainfo

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