Unionsfraktionsvize für Beschwerdeprüfung gegen AfD-Urteil

Mihalic sieht durch AfD-Urteil keine wesentlichen Veränderungen

AfD

Nach dem AfD-Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat sich Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) dafür ausgesprochen, eine Beschwerde gegen den Beschluss zu prüfen. Bei der Frage der öffentlichen Bekanntgabe eines Prüffalls habe das Gericht eine andere Bewertung vorgenommen als das Bundesamt für Verfassungsschutz, sagte Frei den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag auf einen Eilantrag der AfD hin entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen darf. Frei sei aber der Meinung, dass „das Bundesamt für Verfassungsschutz insgesamt überzeugende Argumente für die Veröffentlichung hat“. Deshalb halte er eine Beschwerde für „angezeigt“. Klar sei: „Eine inhaltliche Bewertung, ob die Positionen der AfD verfassungswidrig sind, wurde nicht vorgenommen“, so der CDU-Politiker weiter.

Mihalic sieht durch AfD-Urteil keine wesentlichen Veränderungen

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, sieht nach dem jüngsten AfD-Urteil des Verwaltungsgerichts Köln keine wesentlichen Veränderungen. „Entscheidend ist nicht, ob die AfD öffentlich Prüffall genannt werden darf“, sagte Mihalic den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Wichtig sei, dass „sie de facto Prüffall“ bleibe. „Das Bundesamt für Verfassungsschutz konnte bisher überzeugend darlegen, dass diverse Bestrebungen der AfD rassistische Grundannahmen vertreten und ins Land tragen, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen“, so die Grünen-Politikerin weiter. Dabei bleibe es. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) äußerte sich ähnlich. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ändert nichts an der Einschätzung der AfD durch das Bundesamt“, sagte Pistorius den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Mehr gebe es dazu nicht zu sagen. +++