Union will Änderung bei Betriebsrentenreform

Das Opt-out- Modell sollte für beide Welten gelten

Berlin. Der Berichterstatter für die Rente bei der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß (CDU), will beim geplanten Betriebsrentenstärkungsgesetz noch Änderungen aushandeln: Dabei geht es vor allem um die Zuschusspflicht für Arbeitgeber sowie um das sogenannte Opt-out- Modell. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft ein neues System der betrieblichen Altersvorsorge: das sogenannte Sozialpartnermodell, bei dem Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände branchenweite Lösungen für die Betriebsrente vereinbaren sollen. In diesem Rahmen sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe von 15 Prozent des Beitrages des Arbeitnehmers zu leisten. Außerdem gilt bei dem Sozialpartnermodell das Opt-out-Prinzip, wonach jeder Mitarbeiter bei der Betriebsrente mitmacht, der nicht ausdrücklich widerspricht. Weiß will, dass diese Vorschriften nicht nur für das Sozialpartnermodell gelten, sondern auch für die bereits bestehenden Formen der Entgeltumwandlung. „Das Opt-out- Modell sollte für beide Welten gelten, genau wie die Pflicht der Arbeitgeber, die durch die Entgeltumwandlung eingesparten Sozialabgaben in Teilen zu der Vorsorge zuzuschießen. Das würde tatsächlich den Durchbruch für die betriebliche Altersvorsorge bedeuten.“ +++