Union fordert gesetzliche Höchstdauer für Genehmigungsverfahren

Der Bund soll häufiger Planungsverfahren per Gesetz beschließen

CDU und CSU fordern eine gesetzliche Höchstdauer für Genehmigungsverfahren. Dazu solle der Gesetzgeber „verbindliche Höchstdauern von Genehmigungsverfahren“ sowie „gesetzliche Stichtagsregelungen mit möglichst kurzen Standardfristen für Einsprüche“ festschreiben, heißt es in dem Entschließungsantrag der Unionsfraktion, über den das „Handelsblatt“ berichtet. Die Bundestagsfraktion der Union verlangt in dem Antrag, der am Donnerstag im Bundestag beraten wird: „Genehmigung gilt bei Nichtäußerung als erteilt“.

Der Bund soll häufiger Planungsverfahren per Gesetz beschließen und aus dem Verwaltungsverfahren herauslösen, etwa beim geplanten Bau der schwimmenden Flüssiggas-Anlagen, den sogenannten LNG-Terminals. Das Verbandsklagerecht will die Union auf Umweltbelange beschränken, es sei denn, dass „eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umwelt- und Tierschutzverbände im Planungsverfahren nicht gewährleistet war“. Zudem wollen CDU und CSU den Bürgern erschweren, juristisch gegen Planungsverfahren vorzugehen. Dies will die Fraktion mit der „Wiedereinführung einer europarechtskonformen materiellen Präklusion“ erreichen.

Präklusion heißt, dass Bürger und Verbände ihre rechtlichen Einwände nur während eines Planungsverfahrens vorbringen dürfen und nicht mehr nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Da der Europäische Gerichtshof die Präklusion schon verworfen hatte, sei es „erforderlich, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene auch für entsprechende Veränderungen und Flexibilisierungen im für die Planungsverfahren maßgeblichen Rechtsrahmen einsetzt“. Was die Bundesregierung bisher bei der Planungsbeschleunigung umgesetzt hat, bezeichnet Unionsfraktionsvize Steffen Bilger als „reines Stückwerk“. „Das reicht nicht, um auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität entscheidend voranzukommen“, sagte er. +++