Berlin. Die Union hat Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Einführung einer Frauenquote vorgenommen. „So haben mitbestimmungspflichtige oder börsennotierte Unternehmen jetzt bis zum 30.9.2015 Zeit für die Festsetzung ihrer ersten Zielquote und müssen nicht jährlich, sondern erst nach Ablauf der selbst fest gesetzten Frist über die Einhaltung der Zielgrößen berichten“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön. Sie betonte, dass Familienfreundlichkeit als Gesetzesziel im Bundesgleichstellungsgesetz nun fest verankert sei.
Sie erhofft sich einen Anstoß, „künftig mehr Leitungspositionen an teilzeitarbeitende Mütter und Väter zu vergeben“. Marcus Weinberg, frauenpolitischer Sprecher der Union, sieht den Auftrag im Grundgesetz „Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen“. Angesichts der geringen Anzahl von Frauen in Führungspositionen ist laut Weinberg jetzt die Zeit gekommen zu handeln. „Beide Geschlechter sollen die gleichen Chancen haben“, so Weinberg. +++ fuldainfo
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