Unfall bei Weilerbach: Staatsanwaltschaft Kaiserslautern dementiert Berichterstattung des SWR

Weder den Schuldausspruch noch den Strafausspruch des US-Gerichts bewertet

Ein US-Soldat, der bei Weilerbach im rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat, wurde unter anderem zu zwei Monaten Hausarrest verurteilt. Die Strafe sorgte in der Westpfalz für Diskussionen. Wie der SWR berichtet hatte, hielt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern das Urteil des US-Militärgerichts für gerechtfertigt. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern dementiert die Bewertung des Urteils. Oberstaatsanwalt Udo Gehring erklärte: „Ich habe weder den Schuldausspruch noch den Strafausspruch des US-Gerichts bewertet, weder positiv noch negativ. Eine solche Bewertung hielte ich auch nicht für angemessen in einem Verfahren, an dem die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nicht prozessual beteiligt war und deshalb auch nicht die vollständigen Details der Beweisaufnahme kennt.“

Die dem Artikel vorausgegangene Presseauskunft an den SWR wurde uns in einer Mitteilung übermittelt. Der Text ist im Folgenden vollständig wiedergegeben: „Die individuelle Schuld bei Fahrlässigkeitstaten, deren Folgen der Täter ja nicht wollte, ist schwer zu bewerten. Wenn Sie sich die Schuldsprüche des Gerichts ansehen, wird Ihnen auffallen, dass das Gericht den Angeklagten auch zu mehreren Anklagepunkten freigesprochen hat, insbesondere vom Anklagepunkt des ‚rücksichtslosen Führens eines Kfz‘ sowie vom Anklagepunkt ‚rücksichtsloser Gefährdung anderer‘. Ähnliche Tatbestände gibt es im deutschen Recht unter der Bezeichnung ‚Straßenverkehrsgefährdung‘. Der Freispruch bedeutet, dass dem Angeklagten keine als Rücksichtslosigkeit qualifizierte Pflichtverletzung zur Last gelegt wird.

Gemäß Artikel VII Absatz 8 des Nato-Truppenstatut gilt: ‚Wenn ein Angeklagter in einem Strafverfahren, das nach diesem Artikel von den Behörden einer Vertragspartei gegen ihn durchgeführt wurde, freigesprochen worden ist oder wenn er in einem solchen Verfahren verurteilt worden ist und seine Strafe verbüßt oder verbüßt hat oder begnadigt worden ist, kann er nicht wegen derselben Handlung innerhalb desselben Hoheitsgebietes von den Behörden einer anderen Vertragspartei erneut vor Gericht gestellt werden.‘ Damit wird das allgemeine Menschenrecht, dass niemand wegen derselben Sache ein zweites Mal vor Gericht gestellt werden darf, konkretisiert und auf das Verhältnis der US-amerikanischen und der deutschen Gerichtsbarkeit unter dem Nato-Truppenstatut angewandt. Der vorliegende Fall ist deshalb mit dem US-amerikanischen Urteil abgeschlossen.“

„Ich habe demnach lediglich darauf hingewiesen, dass das US-Gericht den Angeklagten auch in mehreren Punkten freigesprochen hat. Wer die Höhe des Strafausspruchs bewerten will, muss dies in Rechnung stellen, da der Schuldspruch Grundlage für die Zumessung der Strafe ist. An anderer Stelle bewertet habe ich das Verfahren, das die US-Justiz durchgeführt hat. Aufgrund der Prozessbeobachtung, die die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern durchgeführt hat, kann ich sagen, dass die US-Justiz ein ordentliches Verfahren durchgeführt hat, sich der Bedeutung des Verfahrens für die deutsche Öffentlichkeit bewusst war und dem Gewicht des Falles entsprechende Ressourcen aufgewendet, insbesondere umfassend ermittelt hat“, so Oberstaatsanwalt Udo Gehring.

Im Februar 2019 war der Soldat auf der Umgehungsstraße bei Weilerbach mit seinem Sportwagen unterwegs. Nach einem Überholmanöver ist er nicht mehr rechtzeitig auf seine Fahrspur gewechselt. Hierdurch kam es zu einem Frontalzusammenstoß mit einem dreirädrigen Transporter. Der 17-jährige Fahrer starb noch an der Unfallstelle. +++