Am Sonntag wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme entscheidet über den Wahlkreisabgeordneten, die Zweitstimme über die Zusammensetzung des künftigen Landtags. Zusammen mit der Landtagswahl finden fünfzehn Volksabstimmungen über Änderungen der hessischen Landesverfassung statt.
[dropshadowbox align=“right“ effect=“raised“ width=“45%“ height=““ background_color=“#f1f7fd“ border_width=“2″ border_color=“#125ba8″ ]InfoAm 28. Oktober entscheiden die Wählerinnen und Wähler nicht nur über die Zusammensetzung des neuen Landtags, sondern stimmen auch über die nachfolgenden Verfassungsänderungen ab:
- Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
- Stärkung der Kinderrechte
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Aufhebung der Regelungen zur Todesstrafe
- Aufnahme eines Staatszielbegriffs
-Stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit
-Förderung der Infrastruktur
-Schutz und Förderung der Kultur
-Schutz und Förderung des Ehrenamts
-Schutz und Förderung des Sports - Bekenntnis zur Europäischen Integration
- Herabsetzung des Wählbarkeitsalters
- Elektronische Verkündigung von Gesetzen
- Stärkung der Volksgesetzgebung
- Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungshofs
Mit ersten Ergebnissen ist am Wahlsonntag gegen 18.20 Uhr zu rechnen. Für die Wahlkreise 14 und 15 bietet das Kreiswahlbüro verschiedene Informationsmöglichkeiten an. Zum einen können die einlaufenden Ergebnisse in den Sitzungssälen des Landratsamts mitverfolgt werden. Zum anderen werden die Ergebnisse über die Homepage www.landkreis-fulda.de sowie die Smartphone-App „Wahlportal“ live eingespielt und laufend aktualisiert. Neben der Landtagswahl entscheiden die Wählerinnen und Wähler auch über die umfangreichste Reform der Hessischen Landesverfassung seit ihrem Inkrafttreten in 1946.
Mit den Änderungen soll die Landesverfassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte angepasst und modernisiert werden. Insgesamt stehen 15 Gesetze zur Abstimmung. Nur wenn die Mehrheit zustimmt, treten die Verfassungsänderungen in Kraft. Mit einem einzigen Kreuz kann allen Gesetzen zugestimmt oder eine Ablehnung ausgesprochen werden. Daneben besteht die Möglichkeit, über die Gesetze einzeln abzustimmen. Auch eine Kombination ist denkbar. Nähere Infos zu den einzelnen Abstimmungen, den Abstimmungsmöglichkeiten und ein Musterstimmzettel können ebenfalls auf der Homepage eingesehen werden. +++

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