Über 200.000 Asylanträge im Jahr 2014

Asyl

Berlin. Im Jahr 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 202.834 Asylanträge und damit 75.811 mehr als im Vorjahr gestellt. Dies bedeute eine Steigerung gegenüber 2013 um etwa 60 Prozent, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. 41.000 Asylbewerber kamen demnach aus Syrien. Im Regelfall seien diese Menschen in Deutschland nach Abschluss des Asylverfahrens auch schutzberechtigt.

Unter den zehn Hauptherkunftsländern finden sich zudem fünf aus der Balkanregion: Serbien, Kosovo, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Albanien. Etwa 30 Prozent aller Asylbewerber kamen aus diesen Ländern. In aller Regel erhielt dieser Personenkreis jedoch keinen Flüchtlingsschutz, da die dafür erforderlichen Voraussetzungen regelmäßig nicht vorlagen. „Mit über 202.000 Asylanträgen haben wir im vergangenen Jahr die bislang dritthöchste Zahl von Asylbewerberzugängen erreicht, die je in Deutschland verzeichnet worden ist. Auch im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten weist unser Land erneut mit deutlichem Abstand die höchsten Asylbewerberzahlen auf“, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) mit Blick auf die Zahlen. „Die stetig steigenden Asylzahlen stellen uns vor enorme Herausforderungen, die nur durch ein gesamtgesellschaftliches Zusammenwirken zu bewältigen sind.“

Die Bundesregierung habe bereits verschiedene Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen sowie zur Beschleunigung von Asylverfahren ergriffen, so der Innenminister weiter. Neben Zusagen an Länder und Kommunen für „umfangreiche finanzielle Unterstützungen“ durch den Bund sei auch auch das Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge „erheblich aufgestockt“ worden, so de Maizière. „Unser Asylrecht bietet allen Menschen Schutz, die wegen politischer, rassistischer oder religiöser Verfolgung ihr Heimatland verlassen oder infolge eines Bürgerkriegs fliehen mussten. Eine verantwortungsvolle Zuwanderungspolitik kann aber die Tatsache nicht ignorieren, dass auch zahlreiche Menschen Asyl beantragen, die in ihren Heimatländern nicht verfolgt werden, nicht als schutzbedürftig anerkannt werden können und daher unser Land wieder verlassen müssen.“ +++ fuldainfo

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen. Diskutieren kann man auf X oder Facebook