Totes Krokodil: Bisher nur wenige Hinweise eingegangen

Umfeld muss etwas von dem Krokodil mitbekommen haben

Schlitz. Derzeit sind bisher nur wenige Hinweise bei der hiesigen Polizei eingegangen. Keiner der Hinweise war konkret und führte bisher zu weiteren Ermittlungsansätzen. Die Polizei in Schlitz geht derzeit von einem Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetzes aus, da nicht auszuschließen ist, dass das Tier von seiner Besitzerin oder seinem Besitzer nicht artgerecht gehalten wurde.

Zudem sieht die Rechtslage in Hessen so aus, dass Krokodile, egal welcher Art, grundsätzlich als sogenannte „gefährliche Tiere“ deklariert sind. Somit ist die Haltung solcher Reptilien in privaten Haushalten in Hessen grundsätzlich untersagt. Dies ist eine Landesinterne Regelung, die in anderen Bundesländern durchaus anders aussehen kann. Hinweise darüber, ob eine artgerechte Haltung gegeben war oder nicht, erhofft sich die Polizei als auch das Veterinäramt des Vogelsbergkreises von weiterführenden Laboruntersuchungen des Kadavers. Laut Einschätzung des Veterinäramtes wird das labortechnische Untersuchungsergebnis nicht vor Mitte März erwartet. Erst dann liegt auch die tatsächliche Identität der Spezies vor und ob es sich zum Beispiel um ein ausgewachsenes oder noch in der Entwicklung befindliches Tier gehandelt hatte.

Haltungen von Krokodilen sind dem Vogelsberger Veterinäramt nicht bekannt. Zuständig für eine Erlaubnis wären die örtlichen Ordnungsbehörden. Die Polizei geht davon aus, dass das Umfeld der Tierbesitzerin oder des Tierbesitzers sicherlich etwas von dem Krokodil mitbekommen haben muss. Insofern erhoffen sich die ermittelnden Beamten Hinweise genau aus diesem Umfeld, sei es Nachbarn, Freunde oder Verwandte, über die Besitzerin oder den Besitzer. Hinweise bitte an den Polizeiposten in Schlitz unter 06642/1647 oder die Polizei in Lauterbach unter 06641/971-0. +++