Tiefensee: Hohe Nachfrage nach Soforthilfen in Thüringen

Angekündigtes Bundesprogramm soll Landesförderung partiell ergänzen

Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee

Die Thüringer Aufbaubank (TAB) hat in den ersten 24 Stunden nach Start einen Ansturm auf das „Corona-Soforthilfeprogramm“ für die Thüringer Wirtschaft erlebt. Bei mehr als 400.000 Zugriffen überwiegend in den Nachmittagsstunden war die Internetseite der Landesförderbank teilweise nicht erreichbar. Über Nacht wurden bereits mehr als 200 Anträge gestellt, im Laufe des Tages waren allein hier insgesamt ca. 500 Anträge eingegangen. Dabei sind Anträge, die über die sechs Kammern gestellt wurden, noch nicht mitgezählt. „Die Nachfrage nach der Soforthilfe ist riesig, vielen Unternehmen steht das Wasser bis zum Hals“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. „Das zeigt, dass wir richtig damit lagen, nicht auf den Bund zu warten, sondern als eines von wenigen Bundesländern mit einem eigenen Landesprogramm früher zu starten.“ Bank, Kammern und Wirtschaftsministerium arbeiteten daran, die Anträge schnell zu bearbeiten. „Wir wissen um die Notwendigkeit, schnell zu helfen. Allerdings sind bei diesen Zahlen gewisse Anlaufschwierigkeiten einfach unvermeidbar.“ Hierfür bitte er alle Antragsteller um ein wenig Geduld. „Niemand muss Sorge haben: Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können wir den Antragstellern mit Notlagen helfen.“

Die Bundesregierung hatte gestern die Eckpunkte eines Soforthilfeprogramms vorgestellt, das sich an Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigte und Soloselbständige richten soll. Somit müssen für diese Unternehmen keine Landesmittel aufgewendet werden, denn eine Doppelförderung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wie beim Landesprogramm handelt es sich auch bei dem Soforthilfeprogramm des Bundes um eine Einmalzahlung an Unternehmen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Anders als im Bundesprogramm profitieren von der Landesförderung auch Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte. Insgesamt will die Bundesregierung für die Soforthilfe rund 50 Milliarden Euro bereitstellen. Die Abwicklung des Programms soll über die Länder erfolgen. Er setze darauf, dass die Fördermodalitäten des Bundes ähnlich einfach wie im Landesprogramm gehalten würden, sagte der Minister. Die zur Verfügung gestellten Mittel sollen zur Verstärkung des Landesprogramms eingesetzt werden. „Mein Appell an alle politisch Verantwortlichen im Bund lautet, die Soforthilfen jetzt zügig auf den Weg zu bringen.“ Die notwendigen Entscheidungen sollen in der Koalition, im Bundestag und im Bundesrat in dieser Woche fallen.

Zugleich seien aus seiner Sicht auch weitere Verbesserungen bei den Kurzarbeitsregelungen notwendig, sagte Tiefensee weiter. Allein in Thüringen war die Zahl der Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der vergangenen Woche sprunghaft auf 3.000 angestiegen; zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2019 gab es insgesamt 650 Anzeigen bei der BA. Die Verbesserungsvorschläge beträfen insbesondere die Anhebung der Höhe des Kurzarbeitergelds: „So sehr ich die Beschlüsse des Bundes begrüße, gerade in Ostdeutschland bedeuten 60 bzw. 67 Prozent vom Nettoarbeitslohn, dass viele Beschäftigte direkt in die Grundsicherung fallen werden. Das ist ein erheblicher Einschnitt in ihre normalen Lebensumstände. Hier wäre eine Anhebung auf mindestens 80 Prozent – zumindest für die unteren Einkommensgruppen – aus meiner Sicht absolut notwendig.“ Weitere Forderungen betreffen die Einbeziehung von 450-Euro-Jobbern und insbesondere von Auszubildenden in die Kurzarbeit vom ersten Tag an: „Die derzeitige Regelung, dass das Kurzarbeitergeld für Azubis erst nach sechs Wochen gezahlt wird, kann zur Kündigung von Auszubildendenverträgen führen, das muss verhindert werden. Das Kurzarbeitergeld sollte nach meiner Auffassung auch für den Fachkräftenachwuchs vom ersten Tag an greifen, die fehlenden 40% des Lohnes in dieser Zeitspanne das Unternehmen zahlen.“

Das sei um so notwendiger, weil nach seiner Einschätzung in diesem Jahr mit einem erheblichen Einbruch der deutschen Wirtschaftsleistung „mindestens auf dem Niveau des Krisenjahrs 2009“ zu rechnen sei. Damals war das Bruttoinlandsprodukt um mehr als 5 Prozent zurückgegangen. Dieser Entwicklung werde sich auch Thüringen nicht entziehen können. „Deshalb ist es wichtig, dass Bund und Länder jetzt gemeinsam massiv und konsequent gegensteuern. Jeder Euro, den wir für die Krisenbewältigung in der Wirtschaft einsetzen, wird doppelt und dreifach dadurch zurückgezahlt, dass wir an sich leistungsfähige Wirtschaftsstrukturen wettbewerbsfähig erhalten.“Tiefensee betonte erneut, bei den Soforthilfeprogrammen von Bund und Land handele es sich nur um einen Baustein des geplanten „Schutzschirms“ für die Wirtschaft. „Wir stehen erst ganz am Anfang der Krise. Die einmalige Soforthilfe ist nur ein Schritt der Unterstützung. Es wird eine mittel- und langfristige Aufgabe sein, die wirtschaftlichen Folgen der Krise soweit wie möglich einzudämmen und so eine große Zahl von Unternehmensinsolvenzen zu verhindern.“

Die Thüringer Landesregierung hat deshalb bereits weitere Unterstützungsangebote zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf den Weg gebracht. So sind Unternehmen aufgefordert, insbesondere auf das Angebot zinsverbilligter Darlehen zurückzugreifen. Dazu ist neben der Aufstockung des Thüringer Konsolidierungsfonds ein zusätzlicher Fonds „Corona Spezial“ aufgelegt worden, über den eine Förderung mit langfristigen, zinslosen Darlehen bis zu 50.000 Euro schnell und unbürokratisch erfolgen kann. Regelungen zur Tilgungsaussetzung, zu Betriebsmittelkrediten über die Hausbanken, Steuerstundungen und großzügige Regelungen beim Kurzarbeitergeld flankieren das Soforthilfeprogramm und erweitern vorhandene umfangreiche Darlehensprogramme des Landes sowie das Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) und der TAB.