Das Thüringer Paritätsgesetz ist verfassungswidrig. Das geht aus einem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom Mittwoch hervor. Die Entscheidung der Weimarer Richter erfolgte mit einem Stimmenverhältnis von sechs zu drei. Das Gesetz ist demnach nichtig. Es sah vor, dass die Listen der Parteien für Landtagswahlen in Thüringen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden müssen. Die AfD hatte gegen das Paritätsgesetz geklagt. Im Kern hatte die Partei kritisiert, dass durch das Gesetz ihr Recht beschnitten wird, selbst über die Kandidatenaufstellung zu bestimmen. Vor Thüringen hatte bereits Brandenburg ein Paritätsgesetz beschlossen. Auch dort hatte es verfassungsrechtliche Bedenken gegeben. Das Brandenburger Verfassungsgericht will sich im August mit der Regelung befassen. +++
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