Thüringer Kreditinstitute sichern Unternehmen Unterstützung zu

Tiefensee: Auch Solidarität der Wirtschaft untereinander notwendig

Wolfgang Tiefensee

Wirtschaftsministerium sowie Haus- und Geschäftsbanken in Thüringen haben sich in einer Telefonschalte am Freitag verständigt, dass Tilgungen für laufende Kredite von Unternehmen zum 31. März vorübergehend ausgesetzt werden können. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn andere Instrumente nicht greifen, ein ansonsten wettbewerbsfähiges Unternehmen unverschuldet in Not gerät und ein nur kurzfristiger Liquiditätsbedarf besteht. Das Wirtschaftsministerium hat bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) grünes Licht für eine bis zu zweimonatige Stundung dieser laufenden Verbindlichkeiten erhalten. Die Geschäftsbanken legen Wert darauf, dass einer Aussetzung der Zahlungen jeweils eine Einzelfallentscheidung vorhergehen muss.

Erste Banken haben inzwischen bereits angekündigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und sie im Interesse Ihrer Firmenkunden großzügig zu nutzen. Unabhängig davon bestand am Freitag Einigkeit darüber, dass das den Banken zur Verfügung stehende Instrumentarium und insbesondere die Bürgschaftsprogramme von Bund und Land umfassend für die Kreditversorgung der Thüringer Wirtschaft genutzt werden sollen. Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee: „Das wäre ein wichtiges Signal an die Unternehmen, dass sie in dieser schwierigen Situation auf die bewährten Finanzierungsinstrumente ihrer Hausbanken vertrauen können. Unternehmen brauchen jetzt nicht nur staatliche Unterstützung, sondern auch die Solidarität der Wirtschaft untereinander.“

Einig waren sich die Teilnehmer der Bankenrunde aber auch, dass es über diese nur kurzfristig wirkende Maßnahme hinaus auch längerfristig wirkende Brücken in die Zukunft geben müsse. Gerade für die Vergabe dringend benötigter Betriebsmittelkredite sei die Rückverbürgung durch Bund und Land über die Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) eine wichtige Voraussetzung. Ausdrücklich begrüßt wurde deshalb, dass die BBT in Abstimmung mit dem Land die Bürgschaftsobergrenzen aktuell auf bis zu 2,5 Millionen Euro verdoppelt hat. Auch wurde in der wichtigen Programmvariante „BBT Express“ der Bürgschaftshöchstbetrag auf 250.000 Euro und der Verbürgungsgrad auf 80 Prozent erhöht. Einvernehmen herrschte weiterhin darüber, dass es zunächst um die Sicherung der Liquidität von Unternehmen gehen und in einem zweiten Schritt aber gemeinsam über Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung nachgedacht werden müsse. Im Hinblick darauf begrüßten die Kreditinstitute ausdrücklich die geplanten Soforthilfen, mit denen gerade Kleinst- und Kleinunternehmen in dieser schwierigen Zeit vor einer Überschuldung bewahrt werden sollen. +++