Fulda. In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen eine 64-jährige Frau aus Fulda hat das Amtsgericht Fulda heute die Parteien aufgefordert, sich zu einigen. Der Amtsrichter hat das Verfahren erst einmal ausgesetzt. Die Beschuldigte soll auf dem Universitätsplatz in Fulda in mindestens fünf Fällen verbotswidrig Tauben gefüttert haben, obwohl sie im vergangenen Jahr mehrfach auf das geltende Taubenfütterungsverbot hingewiesen wurde. Die Stadt hatte zwei Dutzend Bußgeldbescheide verhängt. Die Frau stand nun wiederholt vor Gericht, weil sie nicht zahlen wollte. Inzwischen stehen 20.000 Euro aus. Der Richter hat kein Urteil gegen Taubenfütterung gefunden, das über 900 Euro Bußgeld geht. Die beiden wollen nun verhandeln. Alleine heute ging es um fünf Bußgeldbescheide zu je 1000 Euro. Zudem kostet jeder Prozesstag 500 Euro. +++
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