Studie: Homosexuelle haben deutlich andere Lebenssituation als Heterosexuelle

Behörden können "Ehe für Alle" erst ab November 2018 voll umsetzen

Berlin. Die Lebenssituation von Schwulen, Lesben und Bisexuellen in Deutschland unterscheidet sich zum Teil deutlich von der Lebenslage heterosexueller Bundesbürger. Das geht aus einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Eine Auswertung von Daten des Sozioökonomischen Panels ergab, dass Menschen, die sich offen als schwul, lesbisch oder bisexuell bezeichnen, im Vergleich zu Heterosexuellen im Schnitt besser ausgebildet sind, häufiger allein leben und sich im Privatleben eher auf Freunde als auf Familienangehörige verlassen.

Nach Schätzungen des DIW bezeichnen sich in Deutschland derzeit knapp zwei Prozent der Erwachsenen als homo- oder bisexuell. Die Studie beruht im Wesentlichen auf den Angaben von 459 Befragten des Sozioökonomischen Panels (SOEP), die sich bei der Erhebung im Jahr 2016 selbst als homo- oder bisexuell bezeichnet hatten. Das Panel ist eine Langzeitbefragung von jährlich mehr als 30.000 Bundesbürgern. Die Daten geben Auskunft zu Fragen über Einkommen, Erwerbstätigkeit, Bildung oder Gesundheit. Die Studienautoren beklagen, dass es insgesamt zu wenige Daten über die Lebenssituation homosexueller Menschen in Deutschland gibt. Sie fordern deswegen, die Sozialberichte der Bundesregierung um das Merkmal der sexuellen Orientierung zu erweitern. Auch die EU empfiehlt, zur Bekämpfung von Homophobie und sexueller Diskriminierung regelmäßig vergleichbare Daten zur Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen zu erheben.

Behörden können „Ehe für Alle“ erst ab November 2018 voll umsetzen

Die „Ehe für Alle“ tritt zwar offiziell am 1. Oktober in Kraft, umgesetzt werden kann das Gesetz aber von den Behörden wahrscheinlich erst ab 1. November 2018. Wie die „Bild“ unter Berufung auf interne „Anwendungshinweise“ des Bundesinnenministeriums berichtet, benötigen die Ämter für die technische Umsetzung des Gesetzes mindestens neun Monate Zeit. Dem Papier des Innenministeriums zufolge müssten „die für das Personenstandswesen eingesetzten elektronischen Fach-, Register- und Datenaustauschverfahren angepasst werden“. Den Technikern und Softwareexperten stehe für einen solchen Versionswechsel „in der Regel ein Vorlauf von jeweils neun Monaten zur Verfügung“, heißt es darin weiter. Außerdem würden solche großen Änderungen regelmäßig zum 1. November eines Jahres vorgenommen. „Die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften des Personenstandsrechts mit programmtechnischen Auswirkungen werden deshalb erst 2018 in Kraft treten können.“ Wegen der Verzögerungen können auch die Eintragungen im Eheregister nicht rechtzeitig geändert werden, so dass die Partner einer gleichgeschlechtlichen Ehe darin weiter als „Ehefrau“ und „Ehemann“ bezeichnet werden, schreibt die Zeitung weiter. Das müsse von den gleichgeschlechtlichen Ehegatten bis zur technischen Umstellung 2018 „hingenommen werden“, heißt es in den Anwendungshinweisen weiter. +++