Studie bescheinigt Internetkonzernen gravierende Datenschutz-Mängel

35 marktrelevante Online-Dienste untersucht

DSGVO

Viele bekannte Online-Plattformen erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) nur unzureichend. Das geht aus einer vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Studie der Universität Göttingen hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet. „Nicht ansatzweise alle Dienste haben die DSGVO umgesetzt, und dies schon gar nicht vollständig“, sagte Justizstaatssekretär Gerd Billen der Zeitung. Vor allem bei sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten gebe es „weiter eklatante Mängel“.

Untersucht wurden 35 marktrelevante Online-Dienste, darunter Anbieter von sozialen Medien, Online-Shops, Buchungsportale und Online-Präsenzen von Unternehmen. Geprüft wurde etwa, inwieweit über die Verwendung von Daten für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen oder über den Einsatz von Trackingtechnologien informiert wurde. Auch das Auskunftsrecht betroffener Personen spielte eine Rolle. Ebenso der Umgang mit sensiblen Daten. Hier hätten sic h die „gravierendsten Mängel“ gezeigt, heißt es in der Studie. „Nachlässig ist oft der Umgang mit den Daten, die eigentlich besonders zu schützen sind: sensible Informationen zur Herkunft, zur Gesundheit oder zu politischen Ansichten“, sagte Billen.

Die Bewertungen in der Studie reichen von „unzureichend“ über „stark defizitär“ und „völlig unbefriedigend“ bis zu „völlig unzureichend“. Insgesamt stellt die Studie fest, dass 19 der 35 untersuchten Dienste im Umgang mit sensiblen Daten die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht oder nur unzureichend umsetzen. „Lediglich zwei Dienste informieren überhaupt über die Verarbeitung sensibler Daten“, heißt es in der Untersuchung. „Hier muss dringend nachgearbeitet werden“, forderte Billen. +++