Strommasten von Wohnbebauung abrücken

Bundesrat folgt hessischem Antrag

Der Ausbau der Stromnetze soll als Möglichkeit genutzt werden, bestehende Leitungen von Wohnsiedlungen abzurücken. Dies hat der Bundesrat auf hessische Initiative gefordert. Ein entsprechender Antrag zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz des Bundes fand in der Länderkammer eine Mehrheit, wie Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir mitteilte. Die hessische Initiative zielt auf neue Übertragungsleitungen, die ganz oder teilweise auf bestehenden Masten verlegt werden. Dies ist beispielsweise der Fall beim Projekt Ultranet, das von Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg führt und dabei den Taunus durchquert. Die bestehende Trasse verläuft an einigen Stellen nah an Wohnsiedlungen. „Für neue Trassen gilt ein Mindestabstand von 400 Metern“, erläuterte Al-Wazir. „Aber auch für Leitungen, die in einer bestehenden Trasse geplant werden, sollte immer die Chance genutzt werden, nach Möglichkeiten einer Verschwenkung weg von der Wohnbebauung zu suchen. Eine entsprechende Verpflichtung wollen wir ins Gesetz schreiben lassen.“ Der Minister forderte den Bund auf, die Änderung schnell umzusetzen. „Der Netzausbau ist dringend notwendig. Mit unserem Antrag können wir lokale Konflikte entschärfen und ihm mehr Akzeptanz verschaffen.“ +++