Berlin. Die Energieversorger müssen die Kosten in Strom- und Gasrechnungen künftig genauer aufschlüsseln. Das berichtet "Bild" unter Berufung auf den Entwurf zur "Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich oder regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung" aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Das Papier sei mit dem Justizministerium abgestimmt und befinde sich zur weiteren Abstimmung bei den Ländern und Interessenverbänden, hieß es. Mit der Verordnung sollen Kunden in der Grundversorgung mit ihrer Abrechnung eine Auflistung aller "staatlich veranlassten Kostenbelastungen" erhalten. Gemeint sind etwa Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, EEG-Umlage und KWK-Aufschlag. Damit sollen die Kunden besser in die Lage versetzt werden, Zusammensetzung und Änderung des allgemeinen Preises der Grundversorgung zu bewerten, zitiert die Zeitung aus dem Entwurf. Betroffen von der Änderung sind bis zu 19 Millionen Haushalte. +++ fuldainfo
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