Berlin. Die Fehde zwischen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, um ein Gutachten zur Finanzierung von ARD und ZDF geht in eine neue Runde. Volljurist Schäuble belehrt Volljuristin Dreyer in einem Brief, dass Artikel 5 des Grundgesetzes die Freiheit der Wissenschaft und Forschung gewährleiste, berichtet der "Spiegel". "Diese Freiheit gilt auch für die Arbeit in den Wissenschaftlichen Beiräten der Bundesregierung", schreibt Schäuble. Ein Gremium des Finanzministeriums hatte vorgeschlagen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio nur noch für Angebote zuständig sein sollen, die von den Privaten nicht geleistet werden. Dreyer protestierte, der Bund sei für Rundfunkfragen gar nicht zuständig. Schäuble kann Dreyers Aufregung nicht verstehen, schließlich habe sein Ministerium das Gutachten nicht kommentiert. +++ fuldainfo
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Cookies aktivieren oder deaktivierenAktiviertDeaktiviert
Hinterlasse jetzt einen Kommentar