Strassenbeiträge: Bürgerinitiativen werfen Landesregierung Missachtung der Hessischen Verfassung vor

Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land sind klar versprochene Ziele

Die Bürgerinitiativen gegen Strassenbeiträge im Landkreis Fulda werfen der Hessischen Landesregierung eine Missachtung der in der Hessischen Verfassung verankerten Staatsziele vor. Bei der letzten Landtagswahl wurde auch über Änderungen der Landesverfassung abgestimmt. So wurde unter anderem der Artikel 26d mit dem Inhalt „Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände fördern die Errichtung und den Erhalt der technischen, digitalen und sozialen Infrastruktur und von angemessenem Wohnraum. Der Staat wirkt auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land hin.“ eingeführt.

„Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land sind klar versprochene Ziele. Wer an den Straßenbeiträgen in der heutigen Form festhält, kann es damit aber nicht ernst nehmen. In ländlichen Regionen sind die Straßen lang, die Dichte der Bebauung gering und bei einer Straßensanierung kommen schnell 20.000 oder 50.000 Euro zusammen. Auch Beträge über 50.000€ sind keine Ausnahme mehr. In dicht besiedelten Regionen passiert das Gegenteil, da die Kosten sich meist über kleine Grundstücke und enge Bebauung so verteilen, dass die Beträge im mittleren vierstelligen Bereich liegen. Durch die aktuelle Gesetzgebung entsteht sogar in Regionen wie z.B. dem Landkreis Fulda ein Flickenteppich und ungleiche Lebensverhältnisse. Wer das Staatsziel der gleichen Lebensverhältnisse ernst nimmt, kann eine landesweit faire Regelung zu den Strassenbeiträgen nicht weiter verhindern. Insbesondere, weil Wohneigentum als Alterssicherung, von elementarer Bedeutung ist“, so Ulrich Dehler, Sprecher der Bürgerinitiativen gegen Strassenbeiträge im Landkreis Fulda.

Gemeinsam mit der hessenweit aktiven „AG Strassenbeitragsfreies Hessen“ sowie dem Verband Wohneigentum Hessen wollen die Bürgerinitiativen die rechtlichen Grundlagen aus der Hessischen Verfassung aber auch die Konformität mit der Europäischen Gesetzgebung prüfen lassen. „Es gibt einige Anhaltspunkte, die dafür sprechen, dass die aktuellen Regelungen nicht mit der Landesverfassung und der Europäischen Gesetzgebung konform sind. Wir sind bereit, gemeinsam mit den Bürgerinitiativen aus ganz Hessen und dem Verband Wohneigentum Hessen dies in einem Rechtsgutachten prüfen zu lassen und dann Verfassungsbeschwerde beim Hessischen Staatsgerichtshof einzureichen. Die Bürger in Hessen haben dem Verfassungsziel der „gleichen Lebensverhältnisse“ mit 90% zugestimmt. Für uns ist es unverständlich, dass die Landtagsabgeordneten von CDU und Grüne auch aus der Region Fulda diese Staatsziele so nachhaltig ignorieren. Wir fordern Frau Brünnel (Grüne), Herrn Hofmann (Grüne), Herrn Meysner (CDU) und Herrn Hering (CDU) noch mal auf, endlich ihre Stimme für unsere Region zu erheben und sich für gleiche Lebensverhältnisse hier bei uns vor Ort einzusetzen und dieses Staatsziel nicht dem Fraktionszwang zu opfern“, so Joachim Weber einer der Mitgründer der AG Strassenbeitragsfreies Hessen. +++ pm