Straßenausbaubeiträge – Schlitz verliert vor VGH

Gemeinden müssen Anwohner zur Kasse bitten

Straßenbau

Kassel/ Schlitz. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel über die in Hessen umstrittenen Straßenausbaubeiträge entschieden. Die Stadt Schlitz im Vogelsberg hatte gegen das Land Hessen geklagt. Sie forderte vor dem Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz die Aufhebung einer Straßenbeitragssatzung, zu der sie von der Kommunalaufsicht gezwungen wurde.  Durch solche Satzungen müssen Grundstückseigentümer in vielen Kommunen den Umbau von Straßen mit bezahlen. Der VGH hat heute gegen Schlitz entschieden.

Die Stadt muss in Zukunft die Kosten für Straßenbeiträge auf die Bürger umlegen. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, das eine Stadt alle Möglichkeiten ausnutzen muss um den Haushalt auszugleichen, dazu gehöre auch die Bürger an den Straßensanierungskosten zu beteiligen. Die Vogelsbergstadt hatte in der Vergangenheit auch einen Defizitäre Haushalt mal fehlten 300.000 Euro mal knapp eine Million.  In diesem Zusammenhang hatte die Kommunalaufsicht gesagt das eine Gemeinde alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen müsse, dazu gehört auch die Kosten für Straßenerneuerungen auf die Anwohner umzulegen.

Bürgermeister Schäfer ist enttäuscht von dem Urteil. Zumal Schlitz auch ein Plaus im Haushalt habe.  Er hätte den Bürger diese Kosten gerne erspart. Im konkreten Fall geht es um zwei Maßnahmen in Schlitzer Ortsteilen in Höhe von 270.000 Euro hier können nun auf die Anwohner – je nach Lage und Größe des Grundstücks – Kosten in Höhe von 3000 bis 12.000 Euro zukommen. Die Stadt prüft jetzt ob sie beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision einlegen wird. In Hessen beteiligen die allermeisten Kommunen die Bürger inzwischen an den Kosten für Straßensanierung. +++