Straße Sachsenhausen – Fehlplanung beim Bürgersteig?

Hessenmobil fördert 30-40 cm breiten Bürgersteig als „barrierefrei“

Eichenzell. Die Baumaßnahme der Straße Sachsenhausen wird auf Antrag der Gemeinde Eichenzell mit über 300.000 Euro aus Steuermitteln gefördert. Grundlage für die Förderung ist das sogenannte GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ) Förderprogramm des Bundes. In Hessen werden die Mittel von Hessenmobil genehmigt und die Baumaßnahmen geprüft.

Im Förderhandbuch von Hessenmobil heißt es: „Hessenmobil prüft bei der Durchsicht der Antragsunterlagen nach, ob eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zu erwarten ist. Um den Nutzen und die Förderwürdigkeit einer Maßnahme festzustellen, müssen u.a. folgende Voraussetzungen vorliegen: Diskriminierungsfreie, weitgehend barrierefreie Planung (Mobilität für Alle). Weiter heißt es „Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass die Belange Behinderter, alter Menschen und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt sind, die beantragten Maßnahmen den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen und bei der Vorhabensplanung die zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) angehört worden sind.“

Die IG Sachsenhausen hat schon mehrfach, auch in Gesprächen mit der Gemeinde und mit Hessenmobil auf die Fehlplanung hingewiesen. „Für uns war von Anfang an klar, dass die Straße nicht für die Belange der Anlieger sondern in vielen Punkten ausschließlich zur Erlangung von Fördermitteln geplant wurde. Hessenmobil hatte bereits Ende letzten Jahres gegenüber Anliegern gesagt, dass die Maßnahme so nicht förderfähig sei, ist dann aber wieder eingeknickt und hat eine völlig am Ziel des Förderprogramms und an der Barrierefreiheit vorbeigehende Planung genehmigt. Die Planung verstößt darüber hinaus gegen das Behindertengleichstellungsgesetz und ist somit rechtswidrig. Die Gemeinde hatte ursprünglich Privatgrundstücke mit eingeplant. Die Anlieger haben die Grundstücke aber nicht verkauft, weil sie immer wieder für eine Gesamtlösung und einen sinnvollen Kompromiss geworben haben. Der kam leider nie zustande, weil die Gemeindeverwaltung stur und nicht erklärbar auf Ihrer Sichtweise beharrte“, so Friedrich Schönherr, Sprecher der IG.

Die Bürgersteige sind in mehreren Bereichen deutlich von der für die Förderung genehmigten Planung abweichend. Teilweise gibt es Engstellen von ca. 30cm bis ca. 40cm, die laut IG mit Barrierefreiheit nichts mehr zu tun haben. „Fördermittel von über 300.000 Euro werden sich hier ohne Sinn und Verstand einverleibt. Manchmal hat man den Eindruck, dass die Gier nach Fördermittel blind macht. Rollstuhlfahrer können zum Teil nur auf Umwegen die Bushaltestelle erreichen. Fußgänger balancieren teilweise über ca. 30cm Gehwege. Der Weg über Behindertengerechte Querungen zur Dorfmitte ist nach aktueller Planung gar nicht mehr möglich. Hessenmobil deckt die Steuergeldverschwendung. Auf die Bitte nach einem Vorort Termin reagierte die zuständige Sachbearbeiterin bisher nicht. Einen behindertenbeauftragten gibt es in Eichenzell nicht, Bürgermeister Kolb hat aber gegenüber Hessenmobil bestätigt, dass die ursprüngliche Planung weitgehend dem Leitfaden „ungehinderte Mobilität“ des Landes Hessen entspricht. Leider hat die damalige Planung mit der umgesetzten Realität nicht mehr viel zu tun“, schilderte Schönherr. +++ (pm)