Das Amtsgericht Fulda hat ein Strafverfahren gegen einen 31-jährigen Mann wegen Beleidigung und Bedrohung gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im August 2023 zwei Wahlkampfhelfer der AfD auf dem Universitätsplatz in Fulda beleidigt zu haben. Zudem soll er einen der beiden Zeugen im Januar 2024 in einem Hotel in Künzell erneut beleidigt und ihm mit körperlicher Gewalt gedroht haben.
Das Gericht sah von einer Hauptverhandlung ab, da der Angeklagte sich bereit erklärte, vierstellige Geldbeträge an zwei gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft Fulda stimmte diesem Vorgehen zu.
Die Einstellung des Verfahrens nach § 153a Abs. 2 StPO erfolgte unter Berücksichtigung der fehlenden Vorstrafen des Angeklagten und der Tatsache, dass es bei beiden Vorfällen zu keinen tätlichen Übergriffen kam.
Durch die Zahlung der Geldauflage gilt das Verfahren als endgültig erledigt. Es ergeht kein Urteil und die Frage der Schuld wird nicht abschließend geklärt. +++