Gesundheitsministerin Diana Stolz betonte am Mittwoch, dass die Krankenhausreform des Bundes viele Veränderungen bringen wird. Hessen sieht als Ziel, die Gesundheitsversorgung vor Ort gemeinsam zukunftssicher zu gestalten. Mit Partnern wie der Hessischen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung setzt man auf eine flächendeckende und sichere Versorgung. Diese Vorbereitungen laufen seit Monaten mit allen relevanten Akteuren. Dennoch sieht Stolz bestimmte Punkte der Bundesreform kritisch. Sie fordert Nachbesserungen, insbesondere bei der Finanzierung durch den Bund in Berlin. Der Übergangsprozess zur neuen Gesundheitsversorgung für Hessen wird jetzt gestaltet. Der Plan für das Hessische Gesundheitsnetz wird heute vorgestellt.
Die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Gesundheitssystems ist unbestreitbar, sagt Prof. Dr. Christian Höftberger. Die Veränderungen in der Hessischen Krankenhauslandschaft erfordern ein Umdenken. Gründe sind demografische Verschiebungen, steigende Nachfragen, zentralistisch reguliertes Angebot und zunehmende Spezialisierung. Trotz der positiven Ziele der Reform gibt es Kritik am KHVVG. Es fehlen umfassende Notfallversorgung und nachhaltige Finanzierungsstrukturen. Bürokratielast belastet die Mitarbeitenden zusätzlich. Doch die Bereitschaft des Hessischen Gesundheitsministeriums zur Zusammenarbeit ist hoch. Notwendige Reformen können so effektiv umgesetzt werden, um nachhaltige Verbesserungen zu erreichen.
Frank Dastych sieht in guten Krankenhäusern eine Notwendigkeit für die niedergelassenen Ärzte in Hessen. Er unterstützt den von der Gesundheitsministerin eingeschlagenen Weg zur Krankenhausreform. Ambulant vor stationär soll es geben, wo nötig. Auch Qualität steht im Fokus. Die Bundesreform setzt hingegen auf Interessen der Krankenhauskonzerne. Hessen will gemeinsam die Herausforderungen der Zukunft bewältigen.
„Das Krankenhaus von früher hat sich verändert“, sagt die Gesundheitsministerin. Veränderte Strukturen und Rahmenbedingungen, steigendes Lebensalter, begrenzte Fachkräfte und Digitalisierung sind Herausforderungen im Gesundheitswesen. Die Bundesreform will durch Leistungskonzentration diese Herausforderungen angehen. Wichtigster Aspekt ist aber, die Behandlungsqualität für Patienten zu steigern. Das Hessische Gesundheitsnetz bildet die Basis für diesen Transformationsprozess.
Gemeinsam mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft und anderen Partnern wird ein neuer Krankenhausplan erstellt. Im „Pakt für Gesundheit Hessen“ wird mit wichtigen Akteuren eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung gestaltet. Die alte Trennung zwischen Kliniken und Ärzten ist obsolet. Alles muss künftig vernetzt sein, so Stolz.
In jedem der sechs Versorgungsgebiete gibt es einen breiten Austausch mit den Krankenhausträgern und anderen Beteiligten. Sechs Versorgungskonferenzen im neuen Jahr werden den Prozess der Reform der Krankenhausstrukturen und die regionalen Gesundheitsangebote begleiten und weiterentwickeln. In allen Versorgungsgebieten knüpfen wir unser Netz vor Ort. Deswegen tauschen wir uns mit Krankenhausträgern, Rettungsdiensten, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und anderen aus. In sechs Versorgungskonferenzen bereiten wir im neuen Jahr die Reform der Krankenhausstrukturen und die Weiterentwicklung der regionalen Gesundheitsversorgung vor.
Im Notfall muss Hilfe nah sein, planbare Eingriffe dort, wo die Spezialisten sind. „Hohe Qualität bei geplanten Eingriffen, schnelle Erreichbarkeit im Notfall“, bestimmt unser Handeln. Dafür entwickeln wir die Krankenhausstrukturen weiter. Hochspezialisierte Leistungen bieten qualifizierte Krankenhäuser an. Bei planbaren Eingriffen akzeptieren Menschen längere Anfahrten. Sie suchen nach der besten Behandlung für ihren Fall. Eine flächendeckende und gut erreichbare Notfall- und stationäre Grundversorgung ist nötig, erläuterte die Gesundheitsministerin. Großstädte und ländliche Regionen benötigen unterschiedliche Konzepte. Universitätskliniken oder Maximalversorger koordinieren in jedem Versorgungsgebiet. Das hat man im Prozess dem Bund abgerungen. Für den Transformationsprozess finanzieren wir in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt eine Stelle zur Gesundheitskoordination.
Hessen hat sich gut auf den Transformationsprozess vorbereitet und mithilfe der Hessen-Agentur fundierte Daten erhoben. Eine Prognose der zukünftigen Bedarfe an stationären Leistungen liegt vor. Diese berücksichtigt den demografischen Wandel und das Potenzial zur ambulanten Behandlung. Diese Analyse wird Grundlage der Krankenhausplanung sein. Zudem haben wir die Krankenhäuser befragt, welche Leistungen sie laut Reform des Bundes bereits erbringen und künftig erbringen werden.
Wir ermöglichen die Errichtung von „Medizinischen Versorgungskliniken“ in Hessen. Diese sollen eine Schnittstelle zwischen klinischer, ambulanter medizinischer sowie pflegerischer Versorgung darstellen. Sie können ein ortsnahes Angebot sein. Finanziell unterstützen wir die Kliniken ebenfalls. Wir haben die Pauschalmittel für Investitionen seit 2016 um 170 Prozent auf 390 Millionen Euro erhöht. Ein Förderaufruf für ein 140 Millionen Euro starkes Landesdarlehenstilgungsprogramm startet ebenfalls.
Abschließend betonte die Gesundheitsministerin, dass Hessen die Regionen unterstützt. Wir möchten neue Versorgungseinrichtungen im ländlichen Raum, Gemeindepfleger, Digitalisierung oder sektorenübergreifende Netzwerke fördern. Daher passen wir unsere Förderprogramme und Unterstützungsangebote an. Unser Ziel ist es, die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Gemeinsam mit lokalen Akteuren richten wir sie zukunftssicher aus. Wir bringen alle Bausteine zusammen, vom Maximalversorger über die Luftrettung bis zum Landarzt. So gestalten wir mit dem Hessischen Gesundheitsnetz eine zukunftsweisende, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung.
Verdi: Hessische Gesundheitsministerin Stolz zieht Reform ohne Einbeziehung der Beschäftigten durch
Stefan Röhrhoff, Leiter des Landesfachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft in Hessen, äußert sich zu den Statements der Gesundheitsministerin Diana Stolz bezüglich der Krankenhausreform. Er sagt: „Ministerin Stolz spricht davon, die Gesundheitsversorgung vor Ort gemeinsam sicherzustellen und bereitet dies seit Monaten mit den relevanten Akteuren vor. Dabei wird deutlich: Die Ministerin sieht die Beschäftigten in den Krankenhäusern nicht als relevante Akteure. Obwohl ver.di sie bereits zweimal angeschrieben hat, um die Perspektive der Beschäftigten einzubringen, hat sie keine Zeit für ein Gespräch. Sie antwortet uns nicht einmal persönlich. Mitarbeiter schreiben uns: „Wegen der zahlreichen Termine von Frau Staatsministerin Stolz ist es nicht möglich, Ihnen einen Gesprächstermin anzubieten.“ Dass die Beschäftigten in ihren Plänen keine Rolle spielen, zeigt sich auch in der Aussage: „Die von Ihnen angesprochenen Themen werden im Ministerium intensiv bearbeitet und auf verschiedenen Ebenen mit Vertreter*innen aus Verbänden und Praxis diskutiert.“
Wir sind überzeugt, dass ohne die intensive Einbeziehung der Beschäftigten keine Krankenhausreform gelingen kann. Dies betrifft alle, von der Reinigungskraft über die Pflege und Verwaltung bis hin zum ärztlichen Personal. Eine so tiefgreifende Veränderung darf nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden werden. Ohne ihre Einbindung wird das Vorhaben scheitern. Schließlich sind sie es, die den Betrieb der Krankenhäuser gewährleisten. Auch ihre Ängste und Sorgen sollten Beachtung finden. Vor allem in kleineren Häusern herrscht durch die Pläne große Unsicherheit. Die Beschäftigten benötigen Klarheit und Sicherheit für ihre Zukunft. +++
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