Der Bund der Steuerzahler hat die von Union und SPD geplante Lockerung der Schuldenbremse scharf kritisiert. „Das ist alles andere als ein gelungener Neustart“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel der „Bild“. „Mit ihrer Schulden-Akrobatik schafft die Regierung neue Spielräume. Sie muss nun gar nicht mehr sparen“, so Holznagel. „Das ist irre.“
Nach den Schätzungen des Bundes der Steuerzahler summieren sich die frei werdenden Mittel auf fast 30 Milliarden Euro pro Jahr. „Bezogen auf eine Wahlperiode sind das somit insgesamt rund 120 Milliarden Euro“, so Holznagel. Union und SPD haben sich darauf verständigt, Verteidigungsausgaben von mehr als einem Prozent künftig von der Schuldenbremse auszunehmen. Zudem soll ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur eingerichtet werden.
Junge Union lehnt grundsätzliche Reform der Schuldenbremse ab
Die Junge Union (JU) hat eine grundsätzliche Reform der Schuldenbremse im Laufe der kommenden Legislaturperiode abgelehnt. „Eine etwaige grundsätzliche Reform der Schuldenbremse mit Hilfe der Linken lehnen wir ab“, sagte JU-Chef Johannes Winkel dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Winkel kritisierte das Schuldenpaket der schwarz-roten Sondierer. „Die SPD hat sich zu Beginn der Verhandlungen durchgesetzt – ohne erkennbare Zugeständnisse zu machen. Wir als Junge Union erwarten daher, dass wir unsere Punkte bei Migration, Wirtschaft, Rente durchsetzen.“ Der Chef der JU Bayern, Christian Doleschal, sieht das ähnlich. „Eine Reform der Schuldenbremse zu Lasten der jungen Generation in der kommenden Legislaturperiode können wir nicht akzeptieren“, sagte er den Zeitungen. „Dazu wären Stimmen der Linken notwendig und es würde die Schleusen weiter öffnen für Schulden, die die nachkommenden Generationen am Ende bezahlen müssen.“
Schuldenpläne: Verfassungsrechtlerin hält Verfahren für rechtens
Die Staatsrechtlerin Sophie Schönberger sieht keine verfassungsrechtlichen Probleme bei dem Vorhaben von Union und SPD, neue Verschuldungsregeln noch durch den alten Bundestag beschließen zu lassen. „Aus staatsrechtlicher Sicht ist der alte Bundestag vollumfassend handlungs- und entscheidungsfähig, bis der neu gewählte Bundestag zusammentritt“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
„Auch die Verkürzung auf nur eine Lesung ist verfassungsrechtlich möglich, sofern dabei die Abgeordnetenrechte gewahrt bleiben, das heißt, den Abgeordneten genug Zeit bleibt, sich eine Meinung zu den Vorlagen zu bilden. Da die Vorlagen selbst hier inhaltlich nicht allzu komplex werden dürften, dürfte auch das einzuhalten sein“, so Schönberger. „Wer entscheidet, wann der neue Bundestag zusammentritt, ist allerdings im Grundgesetz nicht geregelt“, erklärte sie. „In der Praxis macht das der alte Bundestagspräsident.“ Schönberger ist Professorin für Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. +++

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