Der frühere Hamburger Justizsenator und Sterbehilfe-Aktivist Roger Kusch rechnet für kommende Woche mit einem Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht. "In meinen Augen ist es so gut wie sicher, dass das Bundesverfassungsgericht nächste Woche ein Grundrecht auf Suizid festschreiben wird", sagte Kusch der Wochenzeitung "Die Zeit". Am 26. Februar wollen die Karlsruher Richter ihre Entscheidung verkünden, ob das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot von "geschäftsmäßiger" Sterbehilfe in Deutschland rechtens ist. Falls der Paragraf gekippt werden sollte, wolle er sich für ein erneutes Verbot einsetzen, sagte Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer. "Die gesellschaftliche Debatte wird dann wieder losgehen, keine Frage", so der Ehrenpräsident der Bundesärztekammer weiter. Zwar seien 70 Prozent der Bevölkerung laut Umfragen für eine Zulassung der Sterbehilfe, "aber wir werden unseren Standpunkt weiter klar machen, dass man ethische Grundsatzfragen nicht demoskopischen Umfragen überlassen darf", sagte Montgomery der Wochenzeitung. +++
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