Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Gesetzespläne zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2028 sind aus Sicht des Deutschen Städtetages unzureichend.
„Enttäuschend ist, dass der Entwurf die seit Jahren bekannten Schlupflöcher im Gesetz nicht schließt“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der „Rheinischen Post“. Jeder wisse doch, „dass etwa zeitlich befristete Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch von möblierten Wohnungen systematisch genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen“, so Dedy. „Das Problem sollte die Bundesregierung angehen, wenn sie das Gesetz ohnehin für die Verlängerung anfasst.“
„Höchst problematisch“ sei zudem, dass der Entwurf die Hürden für die Umsetzung der Mietpreisbremse in den Bundesländern deutlich erhöhe. „Das könnte im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass einige Länder die Mietpreisbremse künftig gar nicht mehr umsetzen“, warnte Dedy. Außerdem solle die Mietpreisbremse nach wie vor nicht für Wohnungen gelten, die nach 2014 gebaut wurden oder erstmals vermietet sind. „Diese Wohnungen sind jetzt zehn Jahre alt. Wenn die Regelung so bleibt, gilt die Mietpreisbremse für immer weniger Wohnungen“, so der Hauptgeschäftsführer. +++