Berlin. Weil die kritische Finanzlage in einer Reihe von Städten anhält, blickt der Deutsche Städtetag mit großen Erwartungen auf die anstehende Reform der föderalen Finanzbeziehungen. Die Investitionskraft der Städte muss gestärkt und dem Anstieg ihrer Sozialausgaben durch eine Entlastung der Kommunen begegnet werden, fordern die Städte. Strukturschwache Städte und ihre Regionen benötigen eine besondere Förderung. Der kommunale Spitzenverband unter-mauerte dies mit Fakten und Analysen aus seinem heute veröffentlichten Gemeindefinanz-bericht 2014 unter dem Titel „Finanzbeziehungen neu regeln, Städte stärken“. Zudem legte der Deutsche Städtetag seine Positionen zur „Zukunft der föderalen Finanzbeziehungen“ vor.
Der Präsident des Deutschen Städtetages, der Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, sagte: „Die Unterschiede zwischen finanzschwachen und finanzstarken Kommunen werden immer gravierender. Viele Städte ächzen unter hohen Schulden und können ihre Haushalte weiter nicht ausgleichen. Was das bedeutet, ist am Zustand zahlreicher Schulen, Straßen und Sporthallen abzulesen. Der Finanzbedarf in den Städten variiert, doch es gibt eine große Gemeinsamkeit: Alle Städte brauchen gesicherte finanzielle Grundlagen für Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie eine Entlastung der Sozialhaushalte. Alle Städte haben zudem ein Interesse an Hilfen für strukturschwache Städte, weil starke regionale Ungleichheit das Selbstverständnis unserer Gesellschaft berührt.“ Besorgniserregend sei sowohl der über Jahre aufgewachsene Investitionsrückstand in den Kommunen, den das KfW-Kommunalpanel auf 118 Milliarden Euro beziffert, als auch die Summe der kommunalen Kassenkredite von bundesweit rund 50 Milliarden Euro.
Die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen zum Jahr 2019 biete die große Chance, die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen besser als bislang zu regeln. „Die Reform der Finanzbeziehungen gelingt dann, wenn sowohl Bund und Länder als auch die Kommunen finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Zukunftschancen dürfen nicht davon abhängen, in welcher Region Deutschlands jemand lebt. Eine neue Finanzarchitektur muss die Städte so berücksichtigen, dass überall ein angemessenes Angebot an Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist“, so Maly: „Denn gerade die Städte müssen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Integration ermöglichen. Zudem müssen sie ihre Rolle als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung wahrnehmen können. Ohne Städte ist kein Staat zu machen.“
Vor diesem Hintergrund dürften die Erfahrungen und Bedürfnisse der kommunalen Ebene nicht ignoriert werden. Das Risiko, dass Bund und Länder Kompromisse zulasten Dritter, der Kommunen, schließen, liege auf der Hand. „Die Städte erwarten von Bund und Ländern, dass sie an den Beratungen der Reform beteiligt und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden“, betonte Maly. Schließlich sei ihnen im Koalitionsvertrag explizit zugesagt worden, in eine Kommission zu den föderalen Finanzbeziehungen einbezogen zu werden.
Konkret forderte der Städtetagspräsident Bund und Länder auf, deutlich mehr zu tun, um die Investitionsfähigkeit der Städte zu verbessern. In den Verhandlungen über die Zukunft des Solidaritätszuschlages müsse der kommunale Investitionsbedarf besonders beachtet werden. Allein für die Investitionen in die kommunalen Verkehrswege fehlen jährlich mindestens 2,7 Milliarden Euro – eine Lücke, die durch eine nachhaltige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur geschlossen werden muss. Etwa 60 Prozent der öffentlichen Investitionen sind kommunal. Die Investitionen der Kommunen hängen jedoch stark von ihrer Finanzlage und Region ab. Im Durchschnitt aller Kommunen beliefen sich 2013 die Investitionen auf 278 Euro je Einwohner. In Nordrhein-Westfalen und dem Saarland betrugen sie landesweit betrachtet höchstens 60 Prozent des bundesweiten Durchschnitts. Das Investitionsvolumen der bayrischen Kommunen lag insgesamt mit 472 Euro je Einwohner dreimal so hoch wie in Nordrhein-Westfalen.
„Die kommunalen Haushalte haben sich von Investitions- zu Sozialhaushalten entwickelt. Im nächsten Jahr erwarten die Kommunen bundesweit einen Anstieg ihrer Sozialausgaben auf mehr als 50 Milliarden Euro. Die Investitionen machen nicht einmal die Hälfte davon aus und werden 2015 voraussichtlich nur bei 22 Milliarden Euro liegen. Die Zusage der großen Koalition, die Kommunen um 5 Milliarden Euro pro Jahr bei den Sozialausgaben zu entlasten, muss deshalb dringend umgesetzt werden. Die Kommunen benötigen die Entlastung noch in dieser Legislaturperiode“, sagte Maly.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, hob die Bedeutung von Hilfen aus Bund und Ländern für strukturschwache Städte und Regionen hervor, da viele strukturschwache Städte in einem sich selbstverstärkenden Teufelskreis von schlechter Wirtschaftslage, schwieriger Sozialstruktur, hohen Sozialausgaben, niedrigen Einnahmen sowie abnehmender Standortattraktivität und verfallender Infrastruktur stecken: „Die schwierige Situation strukturschwacher Städte ist nicht mehr hinnehmbar. Der Bund muss neben den für die Finanzausstattung der Kommunen hauptsächlich verantwortlichen Ländern zugunsten der strukturschwachen Kommunen handeln. Denn der Verlust der finanziellen Handlungsspielräume bei diesen Städten gefährdet ihr Recht auf Selbstbestimmung. Die kommunale Selbstverwaltung aber ist im Grundgesetz garantiert.“
Bund und Länder müssten den betroffenen Kommunen so viel Luft verschaffen, dass diese wieder stärker Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung finden können. Da viele notleidende Kommunen in Ländern liegen, deren Verschuldung selbst sehr kritisch ist, lassen sich diese Fragen am besten in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen lösen, so Articus: „Es liegt im Interesse aller, für diese Regionen passgenaue Hilfen vorzusehen – über die Entschuldungshilfen, die von den Ländern bereits geleistet werden, hinaus. Wenn der Solidarpakt II 2019 ausläuft, muss nahtlos eine Förderung strukturschwacher Städte und ihrer Regionen greifen. Hilfen sollten dann für strukturschwache Regionen unab-hängig davon bereitgestellt werden, ob sie im Osten oder im Westen Deutschlands liegen.“
Nicht nur ein Problem der strukturschwachen Städte stelle die Verschuldung dar. Deshalb sei es richtig, dass in den Beratungen zu den föderalen Finanzbeziehungen auch nach Lösungen für Altschulden gesucht wird. „Der Abbau der kommunalen Altschulden ist unbedingt in angemessener Höhe einzubeziehen. Denn die Kassenkredite für Altdefizite und laufende Ausgaben sind eine schwere Hypothek für viele Kommunen, genauso wie die Kredite für sanierungsbedürftige Brücken und andere Infrastruktur“, sagte Articus. Die Schulden in den kommunalen Kernhaushalten liegen bei rund 130 Milliarden Euro. +++ fuldainfo

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