56 von 59 Stadtverordneten der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung kamen am Montagabend zu ihrer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Fürstensaal des Fuldaer Stadtschlosses zusammen. Viel Zeit nahm die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 sowie die Aufstellung der Vorschlagsliste im Vorfeld der Wahl in Anspruch. Reger Diskussionsbedarf unter den Stadtverordneten bestand bei einer Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 08.05.2023 zum Thema „Maßnahmen im Radverkehr“.
Konkret wollte die CDU-Fraktion hier vom Magistrat wissen, ob angesichts gesteigerter Investitionen der Stadt in den Radverkehr aktuell Maßnahmen in die Radwegeinfrastruktur ergriffen werden, um das Thema Radfahren in Bezug auf die Gesundheitsförderung sowie im Hinblick auf die Umwelt- und Verkehrsentlastung im Fuldaer Stadtgebiet ins Bewusstsein der Menschen zu rücken. In seiner Antwort führte der Stadtbaurat der Stadt Fulda, Daniel Schreiner (parteilos), aus, dass zur Verbesserung des Radverkehrs bzw. zur Verbesserung der Radverkehrsanlagen unterschiedliche Planungsstadien in Bearbeitung seien wie beispielsweise die sichere Führung der Radfahrer über das Gelände des Hauptfriedhofs in der Künzeller Straße zwischen der Heidelsteinstraße und der Michael-Henkel-Straße. Ab August dieses Jahres sollen außerdem in der Heidelsteinstraße zwischen Mainstraße und Hohenlohestraße regelkonforme Radverkehrsanlagen errichtet werden. Daneben soll die im Galgengraben zwischen der Tannenbergstraße und der B27 bereits bestehende Wegeverbindung zu einer regelkonformen Radverkehrsanlage ausgebaut werden. Zwischen Kohlhaus und Bronnzell (Metzgersau) soll ebenfalls eine Radwegeverbindung errichtet werden, während sich die Sanierung des Radweges parallel zur Johannisberger Allee in Vorbereitung befindet. Eine Machbarkeitsstudie führt man derzeit durch, um auszuloten, ob eine Interkommunale Radschnell-/ Raddirektverbindung zwischen der Stadtrandgemeinde Petersberg und der Großgemeinde Eichenzell bei Fulda Sinn macht. In der Innenstadt befinden sich derzeit sogenannte „Fahrradabstellanlagen“ im 2. Bauabschnitt. Über diesen Maßnahmen hinaus wird noch in diesem Jahr zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs E-Bike Sharing an verschiedenen Standorten eingeführt. Wie in den Vorjahren soll auch in diesem Jahr das „Stadtradeln 2024“ durchgeführt werden.
Heiland (Grüne): Für eine Gleichstellung des Radverkehrs mit dem Individualverkehr
Zu dem Thema führte Knut Heiland von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus: „Wir sind seit Jahren, ja, fast schon seit Jahrzehnten an dem Thema, dass der Radverkehr mit dem Individualverkehr gleichgestellt wird, sprich, die gleichen Rechte hat. Besonders deutlich wird dies beispielsweise in der Frankfurter Straße, in der stadteinwärts noch ein Fahrradschutzstreifen eingezeichnet ist, dieser stadtauswärts aber nicht eingezeichnet ist. Ähnlich ist es, wenn man als Radfahrer die Leipzigerstraße runterfährt, da finden sich Radwege mit roter Kennzeichnung, die aber nicht benutzungspflichtig sind. Das heißt, ich kann mir als Radfahrer praktisch aussuchen, ob ich auf der Straße fahre oder den gekennzeichneten Radweg nutze. Hier würde ich mir wünschen, dass wir diesbezüglich zu einer Übereinkunft kommen, um möglichen Unfällen vorzubeugen, auch wenn diese bislang zum Glück die Seltenheit waren.“
Fehrmann (CDU): Im Straßenverkehr gilt die gegenseitige Rücksichtnahme – für alle Beteiligten!
Die Vorsitzende der CDU-Stadtverordnetenfraktion, Patricia Fehrmann, führte zu dieser Thematik aus, dass man sich als Stadtparlamentarier natürlich die Zeit nehmen müsse, um gewisse Dinge, die noch ungereimt sind, zu besprechen bzw. zu erörtern und mögliche Fehler zu korrigieren, womit sie den Ausführungen von Heiland zustimmte. Oberstes Ziel müsse es im Straßenverkehr aber sein, gegenseitig aufeinander zu achten; dies gelte sowohl vonseiten der Fahrradfahrer auf Fußgänger zu achten und umgekehrt als auch als Fahrer eines Automobils auf Fahrradfahrer Rücksicht zu nehmen. Natürlich konkurriere der Automobilverkehr mit dem Radverkehr und dieser wiederum mit den Fußfängern, dies dürfe aber kein Freifahrtschein bedeuten. Priorität müsse im Straßenverkehr die gegenseitige Rücksichtnahme haben, diese für alle Beteiligten gelte, insbesondere in der Innenstadt, vor allem in Fußgängerzonen. Hans-Joachim Tritschler von der Stadtverordnetenfraktion SPD/Volt stellte heraus, dass die Sicherheit für Radfahrer im Innenstadtbereich nicht gewährleistet sei. „Das ist ein Punkt, der auch schon im Radwegekonzept aufgegriffen wurde“, sagte er. Kritisch sei, wenn Radwege im innerstädtischen Bereich einfach enden. Es gebe einige Punkte, die einfach besser werden müssen wie beispielsweise die Situation rund um das Fuldaer Stadtschloss. Hierauf hätte aber auch der ADFC-Fahrrad-Klimatest zu Recht draufhingewiesen. Martin Jahn von der Christlichen Wählereinheit (CWE) warf hierzu ein, dass Fulda im Grunde bei der großen Zunahme des Radverkehrs eine fahrradfreundliche Stadt sei. Sicher sei nicht alles perfekt und es ließen sich durchaus Dinge finden, die nachgebessert werden könnten, aber schlechtreden müsste man dieses Thema auch nicht.
OB Wingenfeld (CDU): Stärker in der Sache, anstatt auf emotionaler Schiene miteinander streiten
Vor dem Hintergrund der von den Stadtverordneten geführten Diskussionen, die in der Sitzung auf die emotionale Schiene und auch ins Persönliche abgedriftet waren, welches nun das perfekte Radwegekonzept für Fulda sei, sah sich der Oberbürgermeister der Stadt Fulda, Dr. Heiko Wingenfeld (CDU), in der Verantwortlichkeit, ein paar Worte an die Stadtparlamentarier zu richten. Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld: „Ich bin der Überzeugung, dass wir in der Sache vergleichsweise eng beieinander sind. Die Fuldaer Innenstadt ist natürlich eine Herausforderung bei der Schaffung von besseren Rahmenbedingungen für den Radwegeverkehr. Die aktuellen Maßnahmen unseres Stadtbaurates zur Verbesserung des Radwegekonzeptes bzw. zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Radverkehr sind doch der Beleg dafür, dass wir Schritt für Schritt mit hoher Priorität vorankommen. Ich finde es bei all dem Verständnis für die Leidenschaft, zu diskutieren, persönlich sehr schade, dass wir heute sehr ins Emotionale, ja teilweise sogar sehr ins Persönliche abgedriftet sind. Ich bin wahrhaftig nicht derjenige, der ein Christian Lindner verteidigt, aber wenn wir uns gegenseitig unterstellen, bei der Beitragsleistung für ein klimafreundliches Verkehrskonzept individuell nicht zu genügen, bringt uns das in der Sache nicht weiter. Es geht darum, respektvoll miteinander umzugehen. Wenn vonseiten einer Fraktion den Stadtverordneten unterstellt wird, dass diese immer noch nicht begriffen haben, dass das Thema Radfahren nicht nur als Freizeitbeschäftigung anzusehen ist, so widerspreche ich dem, Frau Brünnel, ganz vehement.
Nehmen wir als Beispiel nur mal Thomas Hering MdL – ich kennen niemanden, der seine Termine so intensiv mit dem Rad wahrnimmt, genauso unser Stadtbaurat Daniel Schreiner. Vor diesem Hintergrund würde ich mir persönlich wünschen, dass wir an der Sache orientiert miteinander diskutieren und nicht dem jeweils anderen Vorhaltungen zu machen, dass er diesbezüglich nicht das Bewusstsein hat. Da könnte man ja faktisch auch die kritische Frage stellen, wer ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein. Fragen wir uns doch einmal, wer heute mit dem Rad zur Stadtverordnetenversammlung gekommen ist und mit dem Rad auch wieder den Heimweg antritt. Ich glaube, dass die Antwort in den meisten Fraktionen sehr heterogen ausfallen wird. Dies ist keine Frage der Fraktionszugehörigkeit, sondern der individuellen Freiheit, zu dieser der Respekt für den jeweils anderen ebenso gehört, wie der Respekt für die jeweils unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer. Dass bei uns dieses Thema eine hohe Priorität hat, das merkt man jedes Jahr an den Haushaltsplänen, dass wir nämlich die Rahmenbedingungen für den Radverkehr deutlich verbessern. Natürlich gibt es diesbezüglich immer noch Verbesserungspotenzial; und da sind uns sämtliche Tests und Studien hilfreich, um zu sehen, wo wir stehen und wo wir vor allen Dingen am besten ansetzen können. Das Wichtigste ist aber der Respekt für den jeweils anderen im Straßenverkehr. Insofern würde ich mir bei allen Problemen und allen Aufgaben, die wir in der Stadt aktuell zu bewältigen haben, doch mehr wünschen, dass wir noch stärker an der Sache und weniger auf der persönlichen Ebene miteinander streiten.“
Nach über einer Stunde reger Diskussion im Stadtparlament beantragte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Stadtverordnetenfraktion, Hans-Dieter Alt, ein Antrag auf Einstellung der Diskussionen und damit Abhandlung der Thematik. Hans-Dieter Alt: „Ich habe mir das Ganze jetzt über eine Stunde angehört; mir ist aufgefallen, dass die ganzen Diskussionen keine neuen Erkenntnisse sind. So weit waren wir bereits, weshalb ich einen Antrag auf Einstellung der Diskussion stelle. Der Antrag von Hans-Dieter Alt wurde schließlich mehrheitlich angenommen.
Baugebiet Waidesgrund: Auftragsvergabe für Erschließungsarbeiten sind erfolgt
Die Stadtverordnetenfraktion der FDP wollte in ihrer Anfrage vom 03.05.2023 bezugnehmend der Thematik „Baugebiet Waidesgrund“ vom Magistrat wissen, wie der geplante zeitliche Ablauf hinsichtlich der Bebauung des Baugebietes ist und ob der Stadt auf Grund dessen mögliche Einschränkungen bzw. Verzögerungen vor dem Hintergrund der gestiegenen Baukosten und Bauzinsen seitens der Beteiligten bekannt geworden sind oder ob alles nach Plan laufe. Stadtbaurat Schreiner führte in seinen Antworten aus, dass die Auftragsvergabe für die Erschließungsarbeiten erfolgt sei, sodass im Laufe des nächsten Jahres mit der Fertigstellung der Baustraße ein Baubeginn der Wohnbebauung möglich sei. Als Reaktion auf die gestiegenen Kosten seien von Bauherrenseite Einsparpotenziale zum Beispiel durch Verkleinerung der Tiefgaragen geprüft und mit der Stadt abgestimmt worden. Die Erbbaurechtsverträge stünden vor der Unterzeichnung.
Die Christliche Wählereinheit (CWE) wollte in ihrer Anfrage vom 04.05.2023 zu dem aktuellen Tarifabschluss vom Magistrat wissen, welche Auswirkungen der Magistrat durch die aktuellen Tarifverhandlungen und Abschlüsse auf den städtischen Haushalt zukommen sieht, und ob es möglicherweise die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts gebe. Es beantwortete der Oberbürgermeister der Stadt Fulda, Dr. Heiko Wingenfeld. Wingenfeld: „Für den Haushalt 2023 haben wir eine Tariferhöhung eingeplant, jedoch nicht in der nun abgeschlossenen Höhe. Für das laufende Jahr wird mit Mehraufwendungen von 650.000 Euro gerechnet. In den Haushaltsplanungen für das Jahr 2024 wird der Tarifabschluss entsprechend berücksichtigt und zu deutlich höheren Personalausgaben führen. Aktuell geht die Stadt nicht von der Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts aus. In der dritten Frage wurde nach Auswirkungen des Tarifabschlusses auf mögliche Neueinstellungen bei der Stadt Fulda gefragt. Hierzu der OB: „Auf bereits geplante Neueinstellungen soll nicht verzichtet werden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist die Stadt darauf angewiesen, qualifiziertes Personal zu gewinnen und an sich zu binden.
Die Stadtverordnetenfraktion von SPD/Volt wollte in ihrer Anfrage vom 04.05.2023 zum Thema „Alternative zu individueller Wärmeerzeugung in Gebäuden“ vom Magistrat wissen:
- Welchen Anteil die Nah- oder Fernwärme an der Wärmeversorgung aktuell in Fulda hat.
- Ob es bereits Überlegungen zu Nah- und Fernwärmeversorgung, in Neubaugebieten, evtl. auch in Bestandsgebieten gibt.
- Falls nein, warum nicht. Falls ja, welche Akteure und welche Förderungen sind hier ggf. vorgesehen.
Stadtbaurat Daniel Schreiner führte in seiner Antwort aus, dass der Stadt keine Angaben der Energieversorgungsunternehmen hierzu vorliegen. Bezugnehmend der 2. Frage, führte Stadtbaurat Schreiner aus: „In Neubaugebieten erfolgt die Wärmeversorgung bereits überwiegen über CO2-neutrake private Wärmepumpen. Zentrale Wärmeversorgungssysteme sind aktuell für das Neubaugebiet am Waidesgrund vorgesehen, das an das bestehende Fernwärmenetz Ziehers Nord angeschlossen wird. Des Weiteren ist für das Neubaugebiet ‚Nördlich Pfingstweide‘ in Kämmerzell, das sich derzeit im Bauleitplanverfahren befindet, eine zentrale Wärmeversorgung über Solarthermie in Kombination mit einer zentralen Heizzentrale mit Pellets vorgesehen. In diesem Zusammenhang prüft die RhönEnergie auch die Anschlussmöglichkeit für anschließende Straßenzüge in der bestehenden Ortslage. Dies erfordert jedoch wegen der unterschiedlichen Vorlauftemperaturen in neu- und Altbauten ein zweites Leitungssystem.“ Beide Projekte werden von der RhönEnergie umgesetzt. Die Beantragung von Förderungen erfolge immer über den jeweiligen Netzbetreiber.
Barrierefreiheit der LGS: Anregungen des BMB wurden umgesetzt
Die Stadtverordnetenfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 08.05.2023 betraf die Barrierefreiheit auf der Landesgartenschau Fulda 2.023.
Ist die Landesgartenschau Fulda 2.023 gGmbH bereits in Gesprächen mit dem Behindertenbeirat der Stadt Fulda und /oder mit dem Magistrat der Stadt, um Verbesserungsvorschläge und Kritik einzuholen und auszuwerten?
Die Antwort gab Stadtbaurat Daniel Schreiner. Dieser: „Die LGS wird durch den Beirat der Menschen mit Behinderungen der Stadt Fulda seit der Planungsphase beratend konstruktiv begleitet. Verbesserungsvorschläge werden aufgenommen, diskutiert und nach örtlicher Gegebenheit und Machbarkeit umgesetzt. Am 11.05.2023 wurde eine weitere Begehung mit dem Beirat der Menschen mit Behinderungen im Bereich WasserGarten sowie eine Testfahrt mit dem Shuttlebus durchgeführt und Anregungen aufgenommen. Der private Betreiber des Skyliners wurde auf die Situation hingewiesen. Durch den Betreiber soll personelle Hilfestellung sichergestellt werden.
Wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um Barrierefreiheit an den genannten kritischen Stellen herzustellen?
Stadtbautrat Schreiner: „Einige ergänzende Anregungen des Beirates der Menschen mit Behinderungen wurden bereits umgesetzt, zum Beispiel Verbesserun der Eingangssituation der Blumenhalle und der Hauptgastronomie. Die Umsetzungen weiterer Verbesserungen werden vorbereitet.
Gibt es von Seiten der Landesgartenschau 2.023 gGmbH oder der Stadt Fulda bereits Planungen, den Ein- und Ausgangsbereich – von der Innenstadt Richtung WasserGarten kommend – für Dauerkartenbesitzer so umzugestalten, dass Barrierefreiheit gewährleistet ist, um auch Personen mit Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühlen etc. das Betreten und Verlassen der LGS über diese kurze Innenstadtanbindung zu ermöglichen?
Stadtbaurat Schreiner: „In der Planung war im Bereich des JungenGartens kein Eingang vorgesehen und auf Anregung aus der Bürgerschaft nachgerüstet. Statt eines personell betreuten weiteren Zugangs wurde ein elektronisches Drehkreuz installiert. Ein barrierefreies Drehkreuz ermöglicht über eine Nebentür einen gleichzeitigen Eintritt von mehreren Personen und kann ohne Personal nicht betrieben werden. Ein Umrüsten des Drehkreuzes ist technisch nicht möglich, als Alternative besteht nur die Schließung des Eingangs, was aber sicherlich nicht intendiert war. Wir raten weiterhin zur Nutzung der Hauptzugänge, die nicht nur durch ÖPNV, Pkw und ebenen Untergründen barrierefrei erreichbar sind, sondern durch die personelle Besetzung auch die Möglichkeit zu Information und Hilfestellung bieten.
Die Anfrage der Stadtverordneten Ute Riebold (Die PARTEI) vom 09.05.2023 widmete sich inhaltlich dem ADFC-Fahrrad-Klimatests 2022.
Würde es die Sicherheit für den Radverkehr erhöhen, wenn an den Hauptverkehrsstraßen durchgehend breite Radwege anstatt lediglich sogenannte Schutzstreifen vorhanden wären?
Die Antwort gab Stadtbaurat Daniel Schreiner. Dieser: „Schutzstreifen waren in der Vergangenheit ein im Vergleich zu straßenbegleitenden Radwegen oder Radfahrstreifen gleichwertiges Angebot an die Radfahrenden. Eine deutlich erhöhte Gefährdung der Radfahrenden bei Benutzung von Schutzstreifen im Vergleich zu anderen Radverkehrsanlagen konnte statistisch nicht nachgewiesen werden. Gleichwohl dürfen seit der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung in der Regel keine Schutzstreifen mehr ohne Sicherheitstrennstreifen neben Parkstreifen markiert werden, um Kollisionen mit öffnenden Fahrzeugtüren, (sogenannte „Dooring-Unfälle“) zu vermeiden. Inwieweit sich die Unfälle von Radfahrenden bei sich öffnenden Fahrzeugtüren dadurch reduzieren, bleibt abzuwarten. Schließlich müssen auch künftig Radfahrende weiterhin wegen des Rechtsfahrgebotes am rechten Fahrbahnrand radeln. In Fulda sind „Dooring-Unfälle“ in den letzten Jahren glücklicherweise nur vereinzelt festzustellen gewesen. Grundsätzlich kann zunächst davon ausgegangen werden, dass mit zunehmender Breite der Radverkehrsanlagen die Verkehrssicherheit für Radelnde zunimmt. Insofern wurde schon seit langem im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen versucht, möglichst breite, StVO-konforme Radverkehrsanlagen herzustellen. Aufgrund der vorhandenen Breiten des öffentlichen Verkehrsraums und weiterer Nutzungsansprüche an diesen, ist es aber oftmals nicht möglich, breitere als die vorgeschlagenen Radverkehrsanlagen herzustellen. Im Übrigen gilt auch für den Radverkehr: Je breiter und autarker die Infrastruktur, desto höher das Geschwindigkeitsniveau.“
Würde die Senkung der zugelassenen Geschwindigkeit die Sicherheit für den Radverkehr, die Freude am Radfahren und die Verschiebung des Modal Split zugunsten des Radverkehrs und zulasten des Autoverkehrs bewirken?
Stadtbaurat Schreiner: „Niedrigere Fahrgeschwindigkeiten wirken sich insbesondere für Kfz insofern positiv auf die Verkehrssicherheit der Radfahrenden aus, weil bei Kollisionen mit Fahrzeugen die Unfallschwere abnimmt. Sicherlich führen angenäherte Geschwindigkeiten von Radfahrenden und Kraftfahrzeugen zu einem entspannteren Miteinander im Verkehrsablauf. Generell hängen die Verkehrssicherheit und der Stressfaktor aber in erster Linie vom Verhalten der Verkehrsteilnehmer ab. Die Stadt kann letztlich nur dafür sorgen, dass allen Verkehrsteilnehmern geeignete und sichere Verkehrsanlagen zur Verfügung gestellt werden. Hierbei sind wir an die gesetzlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) gebunden. Diese besagt, dass innerorts grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann diese verringert werden. In Wohngebieten besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine Geschwindigkeitsreduzierung anzuordnen, ausgenommen davon sind aber klassifizierte Straßen, also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Im Bereich von besonders schutzwürdigen Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen) oder bei vorliegenden Unfallpunkten kann ebenfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert werden. Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrsnetzes insgesamt ist jedoch auch zukünftig erforderlich, dass auf dem Hauptverkehrsstraßennetz der Verkehr möglichst flüssig abgewickelt werden kann.
Ob sich der Modal Split durch eine alleinige Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten wesentlich zu Gunsten der Radfahrenden ändern würde, lässt sich nicht beantworten.
Sind Maßnahmen, wie beispielsweise
-
- die Rücknahme der Freigabe der Friedrichstraße in beide Fahrtrichtungen für den Radverkehr,
- häufiger vorübergehender Abbau von Fahrradständern (insbesondere über die Sommermonate hinweg)
- eine Automesse mit dem euphemistischen Titel „fulda.mobil.erleben“, die einen großen Teil des Stadtraumes, der eigentlich dem Fuß- und Radverkehr zur Verfügung steht, mit Autos blockiert,
- die jahrelange (Teil-)Sperrung des Schlossgartens für den Fuß- und (schiebenden) Radverkehr,
- die monatelange Umleitung des Radverkehrs in der Olympiastraße und
- eine unangemessene Berücksichtigung des Radverkehrs zur Landesgartenschau
geeignet, die Freude am Radfahren zu erhöhen?
Stadtbaurat Schreiner in seiner Antwort: „Die Stadt Fulda ist seit vielen Jahren bemüht, die Rahmenbedingungen für den Radverkehr zu verbessern. Hierfür wurden in den vergangenen Jahren Investitionen in Millionenhöhe getätigt und etliche Baumaßnahmen ausgeführt. Weitere Baumaßnahmen werden in naher Zukunft folgen. Wie die vorgenannte Aufzählung zeigt, ergeben sich temporär negative Auswirkungen auf den Radverkehr nur durch einzelne Maßnahmen oder Veranstaltungen, die eine vorübergehende Anpassung der Verkehrsregelungen erforderlich machen. Dabei werden grundsätzlich die Belange des Radverkehrs im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt.
Zur Friedrichstraße:
Die Aufhebung der Freigabe der Friedrichstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße war zwingend notwendig, weil Radfahrende eine verkehrsrechtlich sichere Führung auf die Schlossstraße / Pauluspromenade gefordert hatten.
Zur Innenstadt:
In der Innenstadt von Fulda finden zahlreiche Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum statt, die von den Besucherinnen und Besuchern auch sehr gut angenommen werden. Um die notwendige Infrastruktur für die Veranstaltungen vorhalten zu können und auch die Freihaltung der Rettungswege zu gewährleisten, sind regelmäßig Abbauten von „städtischem Mobiliar“ (Pflanzkübel, Sitzbänke, Fahrradständer, Informationstafeln usw.) erforderlich. Nach den Diskussionen vom letzten Jahr bemüht sich das Amt für Stadtmarketing jetzt um Ersatz von Fahrradparkern.
Zur LGS:
Der Radverkehr in der Olympiastraße wird während der Landesgartenschau nur auf einem kurzen Teilstück umgeleitet, um den Rad- und Fußgängerverkehr zu entzerren und dient somit Allen. Die Umleitungsstrecke ist nicht länger als die sonst zu nutzende Fahrstrecke. Der Vorwurf, dass der Radverkehr bei der Landesgartenschau unangemessen berücksichtigt wurde, kann nicht nachvollzogen werden. Die Veranstaltungsbereiche liegen in unmittelbarer Nähe der Fernradwege und sind somit für den Radverkehr hervorragend erschlossen. Obwohl bereits im Vorfeld eine große Anzahl an Fahrradabstellanlagen installiert wurde, sind diese nicht ausreichend und werden erweitert. Die ersten Wochen zeigen sehr deutlich, dass sehr viele Besucherinnen und Besucher zur Landesgartenschau mit dem Rad anreisen.
Wiederinbetriebnahme des Brunnens am Löhertor-Areal geplant
Eine Anfrage der Bürger für Osthessen vom 09.05.2023 hatte den Löhertor-Brunnen zum Gegenstand. Hier wollte man wissen, in wessen Eigentum sich der Brunnen befindet und ob eine Wiederinbetriebnahme nach eventuell nötiger Instandsetzung beabsichtigt ist und wann dies gegebenenfalls erfolgt. Die Antworten gab auch hier Stadtbaurat Schreiner. Wie dieser ausführte, befindet sich der Brunnen und Baulast der Stadt Fulda. „Im Zuge der Überplanung der Gerbergasse und der angrenzenden öffentlichen Areale ist die Wiederinbetriebnahme des Brunnens geplant. Aufgrund des Alters des Brunnens und der langen Zeit außer Betrieb, muss vor Wiederinbetriebnahme eine grundhafte Instandsetzung der Brunnentechnik erfolgen. Ein Zeitpunkt für die Wiederinbetriebnahme des Brunnens kann aktuell nicht genannt werden, da die Bauarbeiten zur Wiederherstellung und Aufwertung der Gerbergasse erst nach Abschluss der Hochbauarbeiten auf dem Löhertor-Areal erfolgen können“, hieß es in der Antwort von Stadtbaurat Schreiner.
Wie die Stadtverordnetenvorsteherin Margarete Hartmann (CDU) am Ende der Sitzung ausführte, solle auch in diesem Jahr wieder ein Parlamentarischer Abend in Fulda stattfinden. Ein Termin besteht mit dem 8. September 2023 bereits. Hierbei handelt es sich um den ersten Freitag nach den Schulsommerferien. +++ jessica auth