Stadtverordnetenversammlung im Zeichen von Corona

Wiederwahl von Stadtbaurat Schreiner (parteilos) soll nach der Sommerpause erfolgen

Am gestrigen Montagabend fand aufgrund des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) die Stadtverordnetenversammlung (SVV) erstmals nicht wie gewöhnlich im Fürstensaal des Fuldaer Stadtschlosses, sondern über den ganzen Saal verteilt im Stadtsaal des Maritim Hotels am Schlossgarten Fulda statt. Unter anderem ging es hier auch um das Verfahren, wie der Stadtbaurat der Stadt Fulda, Daniel Schreiner (parteilos), wiedergewählt werden soll. Weiter wurden wie üblich Anfragen der Fraktion behandelt. So ging es um die Rhönmöbel-Fabrik am Horaser Weg, die Unterstützung von benachteiligten Schülerinnen und Schülern oder um die Auswirkungen der Kita- und Schulschließungen. Bürger für Osthessen (BfO) beschäftigte die Frage, ob die Pandemie-Krise nicht als Türöffner für autoritären Staat fungiere. Eine Grünenanfrage beschäftigte sich mit der Situation der Frauenhäuser und Beratungsstellen. Die FDP-Stadtverordnetenfraktion hatte eine Anfrage zu den Stellplätzen in der Stadt eingebracht.

Rhönmöbel Horas

Die CWE-Stadtverordnetenfraktion wollte vom Magistrat wissen, ob es neue Kenntnisse, betreffend der Situation der Rhönmöbel-Fabrik am Horaser Weg gibt. Und ob der Magistrat nach vielen Jahren des Stillstandes nun die Möglichkeit sieht, mit den Grundstücksbesitzern zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen und gegebenenfalls ein gemeinsames Projekt zu starten. Die Frage wurde von Stadtbaurat Schreiner wie folgt beantwortet: Die Stadtverwaltung befindet sich in unregelmäßigen Abständen in Gesprächen mit Eigentümern und Planern zu der genannten Liegenschaft. Solange kein konkretes Nutzungskonzept vorliegt, wird der Bauherr keine Anträge stellen oder Sanierungsarbeiten an der Liegenschaft vornehmen. Solange kein Antrag vorgelegt wird, gibt es für die Stadt Fulda keine Handhabe in Bezug auf Maßnahmen an oder auf der Liegenschaft. Es herrscht seit einigen Jahren Einigkeit über die Notwendigkeit zu Investitionen für dieses Areal trotz oder gerade wegen der Denkmaleigenschaft, allerdings ist es dem Eigentümer vorbehalten, Überlegungen hierzu anzustellen und sich bezüglich des Baurechts an die Kommune zu wenden. Selbstverständlich wird die Stadt weiter den Dialog mit dem Eigentümer suchen, um zu einer befriedigenden Lösung zu gelangen.

Unterstützung von benachteiligten Schülern

Die Fragen der SPD-Stadtverordnetenfraktion bezüglich der zeitnahen Unterstützung von benachteiligten Schülern hat der Bürgermeister der Stadt Fulda, Dag Wehner (CDU), wie folgt beantwortet: Grundsätzlich unterscheidet das Hessische Schulgesetz zwischen der inneren und der äußeren Schulverwaltung. Die Aufgaben der äußeren Schulverwaltung obliegen den Schulträgern, während die Aufgaben der inneren Schulverwaltung dem Land Hessen zuzuordnen sind – wie unter anderem auch die Lernmittelfreiheit. Mit dem verstärkten Einsatz digitaler Lernmittel im Unterricht werden die herkömmlichen Lernmittel sukzessive durch digitale Formen ergänzt. Dies wiederum bedingt, dass die Schüler auch über die notwendigen Endgeräte verfügen, die ihnen die Teilnahme am Unterricht ermöglichen – mit dem Ergebnis, dass diese Geräte folgerichtig dem Bereich Lernmittel und somit grundsätzlich dem Zuständigkeitsbereich des Landes Hessen unterliegen. Ausgelöst durch die Corona bedingte Schließung der Schulen und der Fortführung des Unterrichts auf digitaler Ebene sind die Unterschiede in der den Schülern zur Verfügung stehenden digitalen Ausstattung deutlich geworden. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung reagiert und ein 500 Millionen Euro-Programm zur Sofortausstattung von Schulen sowie Schülern aufgelegt. Dem Land Hessen werden für Präsenzunterricht an Schulen 37,5 Millionen Euro aus diesem Programm zugewiesen. Diese Gelder sollen bedürftigen Schülern zugutekommen, die über kein digitales Endgerät verfügen. Unter welchen Voraussetzungen die Gelder verteilt werden und wie die individuelle Förderung der Schüler aussehen könnte, wird im Augenblick noch diskutiert. Konkrete Aussagen dazu sind noch nicht möglich, so Wehner. Insofern scheidet aber auch eine kurzfristige finanzielle Unterstützung bedürftiger Schüler durch die Stadt Fulda zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich aus. Sobald das Land Hessen die Förderbedingungen geklärt hat, werde sich die Stadt Fulda – sofern eine Mittelweiterleitung an die kommunalen Schulträger vorgesehen ist – um entsprechende Fördermittel und eine Programmumsetzung bemühen, hieß es.

Situation Frauenhäuser

 Auch die Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90 / Die Grünen bezüglich der Frauenhäuser und den Beratungsstellen wurde von Bürgermeister Wehner beantwortet. Zu der Frage, ob zusätzliche Unterkünfte in Hotels oder Pensionen von der Stadt Fulda angemietet wurden, um zusätzlich Schutzsuchende aufnehmen zu können, sagte Wehner, dass dies nicht geschehen sei, weil es nicht erforderlich war. Aber es gab und gibt Absprachen zwischen der Stadt, dem SKF als Träger des Frauenhauses und örtlichen Hotels / Pensionen, dass dort jederzeit hätten Bedürftige im Sinne einer Erweiterung der Kapazitäten des Frauenhauses untergebracht werden können. Zur Frage, ob im Vorfeld Gespräche mit den Beratungsstellen und dem Frauenhaus geführt wurden, um die notwendigen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auch personell leisten zu können, erläuterte der Bürgermeister der Stadt Fulda, dass diese Gespräche geführt worden seien, d.h., das Angebot der finanziellen Unterstützung, wenn es zu kurzfristigen Erweiterungen der Kapazität kommt, sei unterbreitet worden. Auch wollten die Grünen wissen, ob die Anonymität und Sicherheit der angemieteten Unterkünfte als Schutzraum für Frauen gewährleistet werden. Dag Wehner hob hier hervor, dass dies selbstverständlich in angemieteten Zimmern in einer Pension oder der Komplettbelegung einer Pension schwieriger sei, weil es bei allen Vorkehrungen trotzdem vom Gebäude her eine Pension oder Hotel ist. Umbaumaßnahmen hätten hierfür nicht umgesetzt werden können. Um trotzdem ein Höchstmaß an Schutz zu gewährleisten, gab es gemeinsame Überlegungen mit dem Träger, nach welchen Kriterien zu entscheiden ist, welche der im Frauenhaus untergekommenen Frauen am ehesten für eine Unterbringung in einer solchen Notlage geeignet ist. Da es aber keine konkreten Hinweise darauf gab, dass die Kapazitäten des Frauenhauses in dieser Zeit signifikant nicht ausreichen, sind die Gespräche auch nicht vertieft worden.

Kita- und Schulschließungen

 Die Stadtverordnetenfraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda befasste sich mit der Anfrage mit den Auswirkungen der Kita- und Schulschließungen und wollte wissen, ob sich auch in Fulda ein erhöhter Unterstützungsbedarf zeigt. Laut der Antwort von Bürgermeister Wehner könne man dies in Fulda so nicht beobachten. Die Zahl der Meldungen über Kindeswohlgefährdungen läge auch unabhängig von den „natürlich“ aktuell fehlenden Meldungen aus Kitas und Schulen deutlich unter dem üblichen Wert. Und auch die Familien selbst haben weniger Unterstützungsbedarfe gemeldet als normal, was sicher auch darauf zurückzuführen sei, dass Menschen durch die Kontaktbeschränkungen und Verwaltungsschließungen verunsichert sind und mit der Bitte um eine Beratung im Jugendamt zurückhaltend waren. Zur Frage, ob das Jugendamt entsprechend gerüstet sei, um diese Mehrbelastung bewältigen zu können, erklärte Wehner: Es gibt in der Arbeit des Sozialen Dienstes immer wieder saisonale Schwankungen in der Inanspruchnahme. Insofern haben wir Erfahrungen mit einer unterschiedlich hohen Nachfrage und fühlen uns daher gerüstet, auf eine gewisse Steigerung von Anfragen noch adäquat reagieren zu können.

Stellplätze sind in der Stadt

Die FDP-Stadtverordnetenfraktion wollte wissen, wie viele neue Stellplätze in Jahren 2017-2019 in der Stadt in den Jahren hinzugekommen sind. Dazu sagte Stadtbaurat Daniel Schreiner: Die Statistikvorgaben des Landes Hessen sehen die Erfassung von Stellplätzen nicht vor, insofern gibt es hierfür keine gesicherten Zahlen, darüber hinaus ist die Errichtung von Stellplätzen bis 50 Quadratmeter baugenehmigungsfrei. Eine überschlägliche Auswertung der seit dem 01.01.2019 bis dato genehmigten Bauanträge (Gebiet der Gemarkung Fulda) ergibt eine Anzahl von 106 neuen Stellplätzen. Wie viele Stellplätze im Zeitraum 2017-2019 durch Zahlung eines Geldbetrages abgelöst wurden und wie hoch die auf diesem Wege eingenommenen Summen sind, wurden von Stadtbaurat Daniel Schreiner wie folgt beantwortet. Die Summe der Ablöse von Stellplätzen in den vergangenen drei Jahren stellt sich wie folgt dar: 2017 wurden durch Ablöse von 97 Stellplätzen 386.000 Euro; 2018 durch Ablöse von 32 Stellplätzen 160.200 Euro und 2019 durch Ablöse von 114 Stellplätzen und 2 Abstellplätzen 481.500 Euro generiert. Wie und wo diese Gelder eingesetzt wurden, darauf erklärte Stadtbaurat Schreiner, dass laut Stellplatzsatzung der Stadt Fulda die Erhebung der Ablöse zur Neuschaffung, aber vor allem zur Unterhaltung des öffentlichen Parkplatzsystems dienen. Gemäß § 44 (2) HBO sind die Mittel zu verwenden für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes, die Unterhaltung bestehender Parkeinrichtungen, investive Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs oder des Fahrradverkehrs. Jede Maßnahme zu diesen genannten Zwecken bewirkt letztlich auch einen Vorteil für den Zahlungspflichtigen der Stellplatzablöse. Welche Ausgaben die Stadt in den vergangenen 5 Jahren in den jeweiligen Bereichen getätigt hat, kann man dem Produktbereich 12 „Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV“ der maßgeblichen Haushaltspläne bzw. der Jahresabschlüsse entnehmen, so Schreiner.

Pandemie-Krise als Türöffner für autoritären Staat

 Die Anfrage der Stadtverordnetenfraktion der Bürger für Osthessen (BfO), ob die Pandemie-Krise als Türöffner für einen autoritären Staat diene, hat der Oberbürgermeister der Stadt Fulda, Dr. Heiko Wingenfeld (CDU), beantwortet. Hier ging es darum, warum die Stadtverordnetenvorsteherin, Margarete Hartmann (CDU), nicht per E-Mail-Abfrage nachfragte, ob man für eine Absage oder eine Durchführung der Stadtverordnetenversammlung am 30. d.M. sei. Gem. § 58 Abs. 1 HGO beruft die Stadtverordnetenvorsteherin zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Gegenstände der Verhandlung. Oberbürgermeister Wingenfeld erläuterte das Gem. § 58 Abs. 5 HGO Tagesordnung und Zeitpunkt von der Stadtverordnetenvorsteherin im Benehmen mit dem Magistrat festgesetzt werden. Damit sind die Regularien für die Einladung klar festgelegt. Regelungen für die Absage einer Sitzung gibt es nicht. Legt man jedoch die Zuständigkeiten für die Einladung zugrunde, ist davon auszugehen, dass für die Absage einer Sitzung die gleichen Zuständigkeiten gelten. Insofern bestand bzw. besteht keine rechtliche Verpflichtung, vor der Absage der Sitzung ein allgemeines Stimmungsbild bei den Stadtverordneten abzufragen. Eine weitere Frage bezog sich darauf, ob es irgendeinen sachlichen Grund gäbe, dass das Parlament im Ganzen umgangen werden musste. Oberbürgermeister Wingenfeld wies die angewandte Praxis als Umgehung des „Parlamentes“ zu bezeichnen zurück. Nachdem die Landesregierung mit § 51a HGO die Rechtsgrundlage geschaffen hat, um aus Sicherheitsgründen das Zusammenkommen größerer Personengruppen zu vermeiden, war zum damaligen Zeitpunkt die Absage der SV und die Übertragung eiliger Beschlüsse auf den HFA geboten.

Im Rahmen der gestrigen Stadtverordnetenversammlung wurde die Vornahme zur Wiederwahl des derzeit amtierenden Stadtbaurates der Stadt Fulda beschlossen. Für die Vornahme zur Wiederwahl von Stadtbaurat Daniel Schreiner (parteilos), stimmten von 53 anwesenden als auch 53 abgegebenen Stimmen 41 für eine Vornahme der Wiederwahl; 6 gaben ihre Zustimmung hierfür nicht. 6 enthielten sich der Abstimmung. Die Wiederwahl des Stadtbaurates soll in der ersten Sitzung der Stadtverordneten nach der Sommerpause erfolgen. Die Amtszeit von Stadtbaurat Daniel Schreiner endet am 31. Dezember 2020. +++ nh/ja