Stadt Schlüchtern erhöht Gebühren für Kitas auf moderate Art

Möller: Belastung für Familien so gering wie möglich halten

In der Kita

Schlüchtern. Die Stadt will auf moderate Art die monatlichen Gebühren in den städtischen Kindertagesstätten anheben. Dies entschied am Montagabend der Sozialausschuss. Künftig sollen Eltern fünf Euro pro Monat in der Vormittagsbetreuung mehr zahlen. Bis zum Jahr 2020 werden die Gebühren jährlich um vier Prozent angehoben. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird in die Sitzung der Stadtverordneten am 20. August eingebracht. „Wir wollen die Belastung für Familien so gering wie möglich halten“, sagt Bürgermeister Matthias Möller. „Im Vergleich zu anderen Kommunen sind fünf Euro monatlich ein vertretbarer Wert.“

Seit dem 1. August hat das Land Hessen sechs Stunden Betreuung für Ü3-Kinder täglich beitragsfrei gestellt. Trotz Gebührenerhöhung seitens der Stadt zahlen Eltern deshalb künftig deutlich weniger als vor der Neuregelung. Mit diesem Schritt will die Stadt ihr ungedecktes Defizit in Höhe von jährlich 3,57 Millionen Euro verringern. Dies sind zehn Prozent des Schlüchterner Haushaltes. „In den vergangenen fünf Jahren wurde stets auf eine Beitragserhöhung verzichtet. Nun aber war sie unumgänglich“, sagt Möller, der weiter großen Wert auf eine familienfreundliche Politik legt: „Wir bringen regelmäßig unsere Kindertagesstätten auf den neuesten Stand.“ So würden beispielsweise in Kooperation mit der evangelischen Kirche 750.000 Euro in den neuen Kindergarten in Gundhelm investiert.

In Schlüchtern werden nicht nur die städtischen Kindergärten für sechs Stunden beitragsfrei gestellt. Dies gilt auch für private Einrichtungen und die freier Träger. Dies sei auch der Grund für die lange Bearbeitungsdauer der neuen Gebührenordnung gewesen. „Wir mussten alle Trägerschaften berück- sichtigen – kirchlich, städtisch und frei“, sagt Bürgermeister Möller. Schlüchtern hat aktuell 12 Kindertageseinrichtungen mit über 600 Plätzen. Die Eltern, deren Kinder drei Jahre alt sind oder bis September 2018 noch werden, wurden im Juni 2018 über die Vorgehensweise bei der Gebührenzahlung informiert. In diesen Fällen sind die Gebühren nach der aktuellen Satzung zu zahlen. Haben die Eltern nach dem Beschluss der Stadtverordneten zu viel gezahlt, erhalten sie das Geld zurück. +++ pm