Staatsrechtler: Seehofer könnte Staatskrise auslösen

Karlsruhe. Der Staatsrechtler Joachim Wieland schließt eine Staatskrise nicht aus, sollte der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) mit eigenen Maßnahmen gegen den Flüchtlingszustrom vorgehen. Er sehe zwar nicht, dass Bayern seine verfassungsrechtlichen Pflichten tatsächlich verletzten würde, offenbar sollten die Ankündigungen politischen Druck erzeugen, sagte der Direktor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem „Handelsblatt“.

„Nur wenn die Ankündigungen in die Tat umgesetzt würden und der Bund Zwang gegen das Land anwenden müsste, gäbe es eine Staatskrise.“ Wieland wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ankündigung Bayerns, die „notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“, im Rechtsstaat nur nach Maßgabe des Rechts und der Verfassung zulässig sei. „Sollte sich Bayern darüber hinwegsetzen, wäre der Bund nach Artikel 37 des Grundgesetzes berechtigt und wohl auch verpflichtet, mit Bundeszwang gegen das Land vorzugehen“, sagte Wieland. Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart warnte hingegen davor, eine Staatskrise herbeizureden. Der Bundeszwang, den Wieland ins Spiel bringe, sei „bisher noch nie praktisch geworden“, sagte Degenhart der Zeitung. Zudem müsse hier der Bundesrat zustimmen. Abgesehen davon sei ihm, Degenhart, nicht recht klar, welche „eigene Maßnahmen“ Bayern ergreifen könne. „Sicher könnte es nicht landeseigene Polizei einsetzen oder einen Grenzzaun errichten; daran ist auch sicher nicht gedacht“, sagte der Jurist. „Möglicherweise wird erwogen, die ankommenden Flüchtlinge – so wie Österreich dies macht – in andere Bundesländer weiterzuleiten, oder an anderweitige Maßnahmen, die nicht offen in die Zuständigkeiten des Bundes eingreifen“, so Degenhart weiter. In diesem Fall, fügte er hinzu, „erschiene mir doch der rechtsstaatlich einwandfreie Weg über das Gericht vorzugswürdig, zumal das Bundesverfassungsgericht in den europäischen Krisen seine Fähigkeit zum Krisenmanagement unter Beweis gestellt hat“.

Anders als Wieland beurteilt Degenhart auch eine mögliche bayrische Verfassungsklage gegen die Bundesregierung, deren Erfolgsaussichten er als nicht völlig aussichtslos bezeichnete. In der Tat sei der Schutz der Grenzen nach außen eine Aufgabe des Bundes, der diese aber eben auch für die Länder erfüllen müsse, weil deren Belange nachhaltig berührt sind, erläuterte der Jurist. Die Bundesgrenzen seien eben auch Landesgrenzen. Der Bund sei daher den Ländern gegenüber verpflichtet, seine Aufgaben im Rahmen seiner Zuständigkeiten wahrzunehmen. Dies festzustellen, könne Ziel einer Klage des Freistaats sein. Der Anspruch, so Degenhart, wäre dann auf den Grundsatz der Bundestreue zu stützen. Damit werde aber nicht etwa die Kompetenzordnung des Grundgesetzes ausgehebelt. „Im Gegenteil, weil der Bund die Kompetenz hat, muss er sie auch wahrnehmen.“ Aus Wielands Sicht kann Bayern zwar eine Klage in Form eines Bund-Länder-Streits erheben. „Eine solche Klage hätte aber keine Aussicht auf Erfolg, weil der Schutz der Grenzen Deutschlands in die Zuständigkeit des Bundes, insbesondere der Bundespolizei fällt“, sagte der Jurist. Allein der Bund entscheide, wie er seine Aufgabe erfülle. Daran ändere auch der Grundsatz der Bundestreue nichts, der den Bund wie die Länder verpflichte, sich bundesfreundlich zu verhalten, also auf die Interessen der jeweils anderen Seite Rücksicht zu nehmen. „Die Bundestreue ermächtigt aber nicht dazu, die Kompetenzordnung zu überspielen“, betonte Wieland. „Das kann ein Land auch nicht unter Berufung darauf, die eigenstaatliche Handlungsfähigkeit zu erhalten.“ +++ fuldainfo

[sam id=“15″ codes=“true“]

Popup-Fenster

4 Kommentare

  1. Erstmal zu Ihrer Frage: Es gibt die Verfassungsbeschwerde, die sich gegen Hoheitsakte richten kann, also gegen Gerichtsentscheidungen oder gegen Gesetzesvorschriften. Die Verfassungsbeschwerde kann erheben, wer behauptet, selbst gegenwärtig und unmittelbar in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein. Sofern Sie also nicht selbst der Verletzte sind, ist Ihnen der Weg zur Verfassungsgerichtsbarkeit nicht eröffnet. Die sog. Popularklage kennt das dt. Recht nicht.

    Daneben ist festzustellen, dass das Grundgesetz hinsichtlich politisch Verfolgter gilt und ernst genommen wird. Allerdings sind die Flüchtlinge, die zu uns kommen, durchweg nicht politisch verfolgt.

  2. Das Grundgesetz und die Gesetze dieses Landes gelten nur für Menschen, die genug Kohle haben, sich einen Rechtsanwalt leisten zu können.

    Das ist schon seit vielen Jahren so.

    Asylsuchende sowie Hartz IV Bezieher sind vielerorts der Willkür oft radikaler Behördenmitarbeiter hoffnunfslos ausgeliefert.

    Sorry aber eines sollten alle wissen: mit dummen armen Menschen macht unser Staat eben leider, was er will.

    Wer sich wehren will, muss also die Gesetze studieren oder sich einen Rechtsanwalt als Beistand leisten.

    Anders gehts leider nicht.

    Das Grundgesetz interessiert die Behördenfuzzis einen Scheiss!
    Und manche Politiker schon mal gar nicht!

  3. Gilt unser Grundgesetz oder nicht? „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 16a
    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften … einreist.

    Egal, ob human oder inhuman. wir haben ein Grundgesetz, an das sich jeder, insbesondere jede Behörde und Regierung, zu halten hat.

    Oder es muss geändert werden, aber dann vorher.

    Ein Grundgesetz, das nach Belieben gilt, je nachdem, ob man eine humanitäre (oder andere) Begründung findet, gleich, ob so was „anständig“ ist oder nicht, ist wertlos und höhlt die Rechtsstaatlichkeit in allem aus, weil es Personen oder Behörden erlaubt, sich über das Grundgesetz zu stellen.

    Wenn das einmal in den Köpfen ist, dann wird jede Grundgesetzverletzung hingenommen.

    Ernsthafte Frage:
    Wie können Bürger gegen Grundgesetzverletzungen ihrer Regierung(en) und Behörden vorgehen?

  4. Herr Seehofer hat immense Möglichkeiten, den Bund massiv unter Druck zu setzen. Zwar entscheidet der Bund allein, wie er seine Aufgaben erfüllt. Er ist dabei aber strikt an das geltende Recht gebunden. Wenn die Bundespolizei an einem bayerischen Grenzübergang Tausende Migranten ohne Aufenthaltstitel ins Land lässt, verstösst sie streng genommen gegen geltendes Recht, sie darf das gar nicht. Die betreffenden Migranten befinden sich nach der Überquerung der Grenze auf bayerischem Staatsgebiet und fallen dann in die Zuständigkeit der Landespolizei. Die bayerische Polizei kann jetzt jeden von denen erstmal festnehmen. Ein bayerischer Staatsanwalt kann auch jeden beteiligten Bundespolizisten wegen dieser Gesetzesverstöße anklagen, das kann sehr unangenehm werden. Anders als Frau Merkel unterliegen die nämlich keiner parlamentarischen Immunität. Im Endeffekt braucht Seehofer gar keine Transitzonen, er kann einfach ein großes Untersuchungsgefängnis bauen und alle Migranten ohne Aufenthaltstitel dort hineinstecken. Dann kann er sie von da nach einer Bamf-Entscheidung auch sofort wieder abschieben, das ist ganz klar schon jetzt Zuständigkeit der Länder. Oder er kann sie nach Dublin-Verfahren zurückführen lassen: Viel Spaß damit, Österreich! Seehofer kann Europa von einen Tag auf den anderen faktisch auf den Kopf stellen, und im Bund weiß das auch jeder. Ich würde mir wünschen, dass Seehofer konsequent ist und seinen Worten massive Taten folgen lässt, um das herrschende Chaos zu beenden. Denn ein Zug mit Flüchtlingen zurück nach Österreich heißt auch, dass Österreich sofort seine Grenzen schließen wird.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*