Das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zur Kommunalwahlreform der schwarz-roten Landesregierung ist ein politischer Paukenschlag. Die geplante Änderung des Wahlrechts wurde für verfassungswidrig erklärt – und damit eine Reform gestoppt, die von Beginn an hoch umstritten war. Der FDP-Kreisverband Fulda begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. Geklagt hatte die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, mit Erfolg. Für die Liberalen ist das Urteil weit mehr als eine juristische Korrektur: Es ist eine schallende Niederlage für CDU und SPD.
„Dieses Urteil ist eine klare Niederlage für die Landesregierung“, erklärt der Kreis- und Fraktionsvorsitzende der FDP Fulda, Mario Klotzsche. Trotz massiver verfassungsrechtlicher Warnungen und trotz aller Versuche, eine sachliche und vernünftige Lösung zu finden, hätten CDU und SPD stur an einer Reform festgehalten, die offenkundig nur ein Ziel verfolgt habe: mehr Mandate für die großen Parteien. Nach Auffassung der FDP Fulda hat die Landesregierung bewusst an den Spielregeln der Demokratie gedreht, um sich strukturelle Vorteile zu verschaffen.
Machtpolitik statt Fairness – so lässt sich das Vorgehen aus Sicht der Liberalen zusammenfassen. „Mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, mag in politischen Debatten manchmal funktionieren, bei den Spielregeln der Demokratie ist das grundfalsch“, so Klotzsche. Wahlrecht sei kein taktisches Instrument. Wer daran drehe, um sich selbst mehr Mandate zu sichern, verlasse den Boden fairer demokratischer Auseinandersetzung. Der Staatsgerichtshof habe dieser Politik nun eine klare Grenze gesetzt.
Was auf dem Spiel stand, zeigt sich besonders deutlich beim Blick auf die möglichen Folgen einer gescheiterten Klage. Aus Sicht der FDP hätte die Wahlrechtsänderung die kommunale Demokratie spürbar verzerrt. Kleinere Parteien und Wählergruppen wären systematisch benachteiligt worden, während CDU und SPD zusätzliche Mandate erhalten hätten – nicht durch mehr Stimmen, sondern durch ein anderes Rechenverfahren. Die politische Vielfalt in Stadt- und Gemeindeparlamenten wäre geschwächt worden, lokale Initiativen und neue Ideen hätten es deutlich schwerer gehabt. Zugleich wäre ein gefährlicher Präzedenzfall entstanden: Wenn Regierungsmehrheiten Wahlregeln zu ihren Gunsten verändern können, gerät das Vertrauen in faire demokratische Spielregeln ins Wanken. „Nicht die Wähler hätten über Mehrheiten entschieden, sondern mathematische Tricks im Wahlrecht“, so Klotzsche.
Auch für Stadt und Landkreis Fulda hätte die Reform spürbare Konsequenzen gehabt. Im Kreistag sowie in vielen Stadt- und Gemeindeparlamenten wären Mandate verschoben worden – zulasten kleinerer Parteien und lokaler Wählergruppen. Das hätte die politische Landschaft im Landkreis Fulda nachhaltig verändert, ohne dass sich der Wählerwille geändert hätte. Nun bleibt das bewährte Hare/Niemeyer-Verfahren bestehen.
Für die FDP Fulda ist das Urteil daher nicht nur juristisch eindeutig, sondern auch politisch. CDU und SPD seien die klaren Verlierer dieses Verfahrens – nicht allein, weil sie vor Gericht verloren haben, sondern weil sie versucht hätten, die Spielregeln zu ihren Gunsten zu verändern. Das sei kein normaler politischer Streit, sondern ein schwerer Fehler im Demokratieverständnis. Die FDP sieht sich in ihrer Haltung bestätigt: Spielregeln der Demokratie seien keine Verhandlungsmasse. Das Gericht habe das nun unmissverständlich klargestellt. Das bewährte System bleibe – und das sei gut für die Demokratie, gut für die Kommunen und gut für die Bürgerinnen und Bürger.
Deutliche Worte kommen auch von den GRÜNEN. Der Fraktionsvorsitzende Mathias Wagner spricht von einem „Scheitern mit Ansage“. Viele Expertinnen und Experten, die GRÜNEN und die FDP hätten die Landesregierung vor der Gesetzesänderung gewarnt. CDU und SPD hätten sich dennoch durch die Änderung des Auszählverfahrens einen Vorteil verschaffen wollen. Dieser Selbstherrlichkeit von Schwarz-Rot sei nun eine klare Absage erteilt worden. Mit dem Kommunalwahlrecht spiele man nicht – schon gar nicht, um sich selbst mehr Sitze in den Kommunalparlamenten zu sichern. Die Gerichtsentscheidung sei zudem eine schwere Klatsche für den Innenminister, der selbst einmal Präsident des Staatsgerichtshofs gewesen sei und es eigentlich besser hätte wissen müssen. Stattdessen habe er sich auf das parteipolitische Manöver von CDU und SPD eingelassen.
Hinzu komme das Chaos kurz vor der Wahl. 46 Tage vor der Kommunalwahl entstehe bei den Bürgerinnen und Bürgern der fatale Eindruck, das Wahlrecht sei für CDU und SPD Spielball eigener Interessen. Für die Wahlvorbereitung der Kommunen bedeute das, dass Vorarbeiten verworfen und die Auszählung neu vorbereitet werden müsse. Mit dem Gerichtsurteil sei daher auch klar: Zum Thema Kommunalfreundlichkeit sollten CDU und SPD vorerst schweigen.
Innenminister Roman Poseck selbst sprach nach der Entscheidungsverkündung von Rechtsklarheit, bezeichnete das Urteil jedoch als überraschend. Bislang hätten alle Verfassungsgerichte das d’Hondt-Verfahren als verfassungsgemäß angesehen, auch der Staatsgerichtshof habe dies hervorgehoben. Dennoch sei man unter Hinweis auf wahlmathematische Gesichtspunkte für die hessische Kommunalwahl zu einem Ergebnis gelangt, das von der bisherigen Rechtsprechung in Bund und Ländern abweiche. Das sei zu respektieren, sei aber so nicht vorhersehbar gewesen.
Die Landesregierung werde die Entscheidung selbstverständlich umsetzen. Diese Akzeptanz sei ein tragendes Prinzip des Rechtsstaats. Das bedeute, dass bei der Kommunalwahl nun wieder das Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer angewendet werde. Die technische Umstellung solle ohne Weiteres gelingen, da alle gängigen Sitzzuteilungsverfahren vorprogrammiert seien. Die Bürger könnten sich darauf verlassen, dass die Kommunalwahl ohne Probleme durchgeführt werde.
Das Urteil habe keine unmittelbare Rechtswirkung auf die mittelbaren Wahlen nach der Hessischen Gemeindeordnung. Um auch hier schnellstmöglich Rechtssicherheit herzustellen, sei eine kurzfristige Gesetzesänderung geplant, bestenfalls noch vor der Kommunalwahl. Eine Möglichkeit sei ein Änderungsantrag zum Kommunalflexibilisierungsgesetz, das in der kommenden Woche im Plenum verabschiedet werden solle. Poseck äußerte zugleich die Hoffnung, dass der 15. März ein Fest für die Demokratie werde und die Kommunen trotz einer möglichen weiteren Zersplitterung und Radikalisierung in den Parlamenten handlungsfähig blieben. Die hessische Landesregierung werde auch weiterhin einen Schwerpunkt auf die Entlastung und Stärkung der kommunalen Ebene legen. +++

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