Staatsgerichtshof bestätigt – KFA ist solidarisch, gerecht und fair

Thomas Schäfer (CDU)

„Hessens höchstes Gericht stärkt die Solidarität im Land. Das ist ein gutes Ergebnis für Hessen und für seine Kommunale Familie. Ich finde es richtig, dass reiche Kommunen ärmere Orte unterstützen. Der Staatsgerichtshof sieht das auch so. Wir haben bei der Solidaritätsumlage, die reiche Kommunen zugunsten der restlichen Kommunalen Familie zahlen müssen, darauf geachtet, dass die Reichen wohlhabend bleiben, auch nachdem sie ihren Beitrag zur interkommunalen Solidarität geleistet haben. Das ist Solidarität mit Augenmaß, die wir nun auch in Zukunft von den Kommunen, denen es finanziell besonders gut geht, verfassungsrechtlich garantiert erwarten dürfen“, sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer heute in Wiesbaden nach dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zu den kommunalen Grundrechtsklagen von 18 Städten und Gemeinden.

„Das Urteil ist gut für den Zusammenhalt, es ist gut fürs Land und es ist gut für die 426 von 444 Kommunen, die den Kommunalen Finanzausgleich nicht beklagt haben. Aber auch die 18 reichen Kommunen, die mit ihren Grundrechtsklagen nun keinen Erfolg hatten, zählen dadurch für mich nicht zu den Verlierern. Es war ihr gutes Recht, die grundlegende Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs gerichtlich prüfen zu lassen. Nun haben sie Klarheit“, sagte Schäfer.

„Es hat sich ausgezahlt, dass wir bei der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs das so genannte Alsfeld-Urteil des Staatsgerichtshofs, das 2013 Auslöser für die Neuordnung war, wie eine Bedienungsanleitung neben uns gelegt haben. Das Einfordern interkommunaler Solidarität war dort bereits angelegt“, erklärte der Finanzminister. „Der Staatsgerichtshof hat uns zudem Ermessensspielräume zugebilligt, die wir konsequent für die Kommunen genutzt haben. Davon profitiert auch die Stadt Frankfurt. Sie hat bundesweit unter den Großstädten die höchsten eigenen Steuereinnahmen pro Kopf und erhält dennoch Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Landes. Um ihrer besonderen Funktion als größter Stadt Hessens gerecht zu werden, haben wir eigens einen Metropolzuschlag eingeführt, selbst wenn sich der Mehrbedarf Frankfurts nicht statistisch belegen lässt. Auch dieses Vorgehen hat das Gericht heute bestätigt. Frankfurt selbst war es ja trotz hochkarätiger Unterstützung im Verfahren nicht gelungen, den vorgetragenen eigenen Mehrbedarf zu belegen. Am Ende kann der Oberbürgermeister froh sein, dass er seiner Stadt mit der von ihm forcierten Klage nicht noch geschadet hat. Schließlich hätte das Gericht den Metropolzuschlag auch kassieren können. Es gibt eben gute Gründe, warum die Kommunalen Spitzenverbände in einer gemeinsamen Vereinbarung mit dem Land und den Regierungsfraktionen bei der Neuregelung von einem vertretbaren Kompromiss gesprochen und darauf verzichtet haben, ihren Mitgliedern eine Klage gegen den KFA zu empfehlen. Da hätte mancher wohl besser zuhören sollen.“

„Mit dem heutigen Urteil ist die Arbeit der vergangenen Jahre am Kommunalen Finanzausgleich grundsätzlich bestätigt worden – sie ist damit aber nicht zu Ende“, sagte Finanzminister Schäfer. „Wir hatten von Anfang an eine Evaluation vereinbart. Diese Überprüfung wird im bewährten partnerschaftlichen Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden erfolgen. Dabei wollen wir, wo nötig, Vereinfachungen und Verbesserungen vornehmen. Im Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode wurde zudem vereinbart, dass wir Erkenntnisse aus der Arbeit der überörtlichen Prüfung des Rechnungshofes mit einbeziehen. Außerdem wollen wir Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich finanzielle Anreize bieten, sich der Verantwortung zur Ausweisung von Wohnbauflächen zu stellen.“

Rudolph (SPD): „Gerecht“ ist mehr als „nicht rechtswidrig“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, sagte: „Dass der KFA nicht rechts- und verfassungswidrig ist, ändert nichts an der Tatsache, dass er zum Nachteil der Kommunen ausgestaltet ist. Die Neuregelung von 2015 nimmt den betroffenen Kommunen Mittel, die ihnen zustehen. Die Unterstützung für die schwächeren Städte und Gemeinden muss aus unserer Sicht vom Land Hessen kommen. Die kommunale Zwangssolidarität, die der Finanzminister verordnet hat, bleibt ein Hemmnis für die Entwicklung unserer Kommunen. Die entsprechenden Regelungen im KFA mögen nicht gegen Recht, Gesetz und die Verfassung verstoßen – ungerecht bleiben sie, weil sie vor allem den Landeshaushalt schonen sollen und die Kommunen im Regen stehen lassen.“