Staatsanwaltschaft: Co-Pilot war am Flugtag krankgeschrieben

Flugzeug

Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat bei der Durchsuchung der Wohnungen des Co-Pilotes des Germanwings-Flugs 4U9525 Hinweise auf eine Krankschreibung gefunden. Demnach sei der Co-Pilot am Tag des Absturzes vermutlich krankgeschrieben gewesen. „Der Umstand, dass dabei u.a. zerrissene, aktuelle und auch den Tattag umfassende Krankschreibungen gefunden wurden, stützt nach vorläufiger Bewertung die Annahme, dass der Verstorbene seine Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber und dem beruflichen Umfeld verheimlicht hat“, heißt es in einer Erklärung der Staatsanwaltschaft.

Vernehmungen zu dem Sachverhalt sowie die Auswertung von Behandlungsunterlagen würden noch einige Tage in Anspruch nehmen. Ein Abschiedsbrief oder Bekennerschreiben wurde nicht gefunden. „Ebenso wenig haben sich Anhaltspunkte für einen politischen oder religiösen Hintergrund des Geschehens ergeben“, heißt es weiter. Nach dem tragischen Absturz debattieren zahlreiche Organisationen sowie Vertreter aus Unternehmen und Gewerkschaften über die Ursache und mögliche Konsequenzen für die Luftfahrt. Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) soll sich künftig kein Pilot mehr allein im Cockpit aufhalten dürfen.

Germanwings-Chef Thomas Winkelmann hat sich skeptisch gezeigt, ob neue Sicherheitsstandards für Flugzeug-Cockpits einen Fall wie den Absturz von Flug 4U9525 hätten verhindern können. Die Germanwings-Maschine des Typs Airbus A320 war am Dienstagvormittag auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf mit 150 Menschen an Bord im französischen Département Alpes-de-Haute-Provence abgestürzt. Dem Auswärtigen Amt zufolge waren 75 Deutsche unter den Passagieren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Marseille hatte sich der Co-Pilot zum Unglückszeitpunkt allein im Cockpit befunden und den Sinkflug vorsätzlich eingeleitet. Der Co-Pilot habe die Tür zum Cockpit offenbar nicht öffnen wollen, nachdem der Pilot dieses verlassen hatte.

Dobrindt kündigt Ermittlungen und Konsequenzen an

Nach den jüngsten Informationen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, nach denen der Co-Pilot der abgestürzten Germanwings-Maschine am Tag des Unglücks krankgeschrieben gewesen sein soll, hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) weitere Ermittlungen und Konsequenzen angekündigt. Abschließende Ergebnisse lägen noch nicht vor“, so der Minister im Interview mit dem Sender „Phoenix“. Das Luftfahrtbundesamt habe jetzt aber Experten geschickt und beim Aeromedical Center um Akteneinsicht gebeten. „Wir werden die Akten, die dem Luftfahrtbundesamt zur Verfügung stehen, der Staatsanwaltschaft aushändigen. Die wird das Ganze zu bewerten haben“, so Dobrindt. „Ich kann über die Inhalte keine Aussagen treffen, aber es scheint klar zu sein, dass wir uns am Ende der Ermittlungen darüber Gedanken machen müssen, wie man so etwas wirklich durch geeignete Konsequenzen vermeiden kann. Ich halte es für richtig, wenn man jetzt das Vier-Augen-Prinzip im Cockpit nochmal stärkt. Ob das jetzt die letzte oder einzige Konsequenz daraus war, kann man sicher noch nicht sagen.“ Die Germanwings-Maschine des Typs Airbus A320 war am Dienstagvormittag auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf mit 150 Menschen an Bord im französischen Département Alpes-de-Haute-Provence abgestürzt. Dem Auswärtigen Amt zufolge waren 75 Deutsche unter den Passagieren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Marseille hatte sich der Co-Pilot zum Unglückszeitpunkt allein im Cockpit befunden und den Sinkflug vorsätzlich eingeleitet. Der Co-Pilot habe die Tür zum Cockpit offenbar nicht öffnen wollen, nachdem der Pilot dieses verlassen hatte. +++ fuldainfo