Spendenkonto für Opfer von Halle eingerichtet

Die Stadt Halle (Saale) wirbt für ein Spendenkonto für die Opfer des Anschlags von Halle. Das Geld solle den Angehörigen der Ermordeten sowie weiteren Betroffene zugute kommen, teilte die Stadt am Montag mit. Nach dem Anschlag seien bei der Stadtverwaltung mehrere Spendenanfragen eingegangen. Unter dem Kennwort „9. Oktober“ kann ab sofort auf das Konto mit der IBAN DE55800537621894094189 gespendet werden. Eingerichtet wurde das Konto vom halleschen Verein Zeit-Geschichte(n) e.V. Bei dem Anschlag am letzten Mittwoch hatte der bis dahin nicht polizeibekannte Stephan B. die Synagoge in Halle angegriffen, war aber an der Eingangstür gescheitert. Kurz darauf erschoss er zwei willkürlich ausgewählte Passanten.

Opferbeauftragter verspricht Betroffenen von Halle schnelle Hilfe

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD), hat den Opfern des Angriffs von Halle schnelle und unbürokratische Hilfe zugesagt. Gemeinsam mit seiner Geschäftsstelle im Justizministerium biete er allen Betroffenen individuelle Unterstützung an, sagte Franke der „Welt“ (Dienstagausgabe). Für finanzielle Soforthilfen bestehe ein Härtefallfonds aus Finanzmitteln des Bundes. „Terror-Opfer verdienen die beste Versorgung“, sagte Franke, der auch Abgeordneter des Deutschen Bundestags ist. Erste Hilfspauschalen zur finanziellen Unterstützung der Betroffenen von Halle könnten mit seiner Unterstützung als Opferbeauftragter bereits beantragt werden. Nahe Angehörige, wie Eltern, Kinder und Ehegatten verstorbener Terroropfer, können demnach eine Pauschale von 30.000 Euro erhalten. Verletzte haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Heil- und Rehamaßnahmen. Außerdem können sich individuelle Ansprüche aus verschiedenen staatlichen Regelungen ergeben. Neben der finanziellen Hilfe unterstützt der Opferbeauftragte der Bundesregierung Betroffene mit psychologischen und sozialen Hilfsangeboten. Nach dem rechtsterroristischen Anschlag mit zwei Toten in Halle war die Geschäftsstelle rund um die Uhr besetzt worden und ist nach eigenen Angaben weiterhin ständig erreichbar. Aktuell befindet sich eine gesetzliche Neuregelung der Opferentschädigung in Deutschland im parlamentarischen Verfahren. Ein bereits länger geplantes Gesetz soll zeitnah beschlossen werden. Die Neuregelung war Teil des Koalitionsvertrages von SPD und Union gewesen. Künftig sollen neue Anspruchsregelungen beispielsweise auch für Tatzeugen gelten, die unter erlebten Terroranschlägen leiden. +++