Die SPD-Bundestagsfraktion will die Finanzierungslücke im Haushaltsentwurf für 2025 deutlich reduzieren. „Das Ziel ist es, bei der GMA auf zwei Prozent des Haushaltsvolumens zu kommen, also auf ca. 9,6 Milliarden Euro“, sagte Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, dem „Stern“.
Das sei eine realistische Größenordnung an Geldern, die ohnehin nicht abfließen. „Für die Umsetzung erwarten wir konstruktive Vorschläge auch von der Bundesregierung.“ Die Ampel-Spitzen hatten sich in ihrem Haushaltsentwurf, der an diesem Dienstag in den Bundestag eingebracht wird, auf eine Globale Minderausgabe (GMA) von zwölf Milliarden Euro verständigt. Beschlossen werden soll der Haushalt im November. SPD-Haushälter Rohde sieht mehrere Herausforderungen bei den nun beginnenden Haushaltsberatungen. „Wir müssen einen Haushalt aufstellen, der in Zeiten eines russischen Angriffskrieges eine Flugstunde von Berlin entfernt und einer daraus resultierenden schwierigen Wirtschaftslage Lösungen bietet, die die innere, äußere und soziale Sicherheit nicht gegeneinander ausspielen“, sagte Rohde. Gleichzeitig habe man einen „Konsolidierungsdruck“ durch die Vorgaben der Schuldenbremse. „Hier kommen drei unterschiedliche Koalitionspartner mit unterschiedlichen Denkschulen zusammen. Unsere Verantwortung ist es jedoch, Antworten zu geben und nicht über Probleme zu lamentieren.“ Rohde ist optimistisch, dass am Ende ein solider, verfassungskonformer Bundeshaushalt stehe. „Die Verhandlungen werden nicht öffentlich, sondern ruhig und geordnet mit den Koalitionspartnern geführt.“
Esken nennt Schuldenbremse „aus der Zeit gefallen“
Zum Auftakt der Haushaltsberatungen im Bundestag hat SPD-Chefin Saskia Esken die Schuldenregeln im Grundgesetz erneut infrage gestellt. Die Schuldenbremse sei „aus der Zeit gefallen“, sagte Esken den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Sie entpuppt sich als eine Zukunftsbremse und muss dringend reformiert werden, selbst die CDU ist doch mittlerweile in Wahrheit dafür.“ Zugleich verwies Esken auf die Bedeutung der Wachstumsinitiative der Ampelregierung. Diese setze „jetzt die richtigen Anreize“ und werde der Wirtschaft „einen Schub geben“, so die SPD-Vorsitzende.
Haushalt: Jurist Kube hat massive Zweifel an Verfassungsmäßigkeit
Der Heidelberger Juraprofessor Hanno Kube äußert massive Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025. In einem Gutachten im Auftrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, über das der „Spiegel“ berichtet, kritisiert Kube vor allem viel zu hohe Globalpositionen, die im Entwurf vorgesehen sind. Als Globalpositionen werden pauschale Posten über Mehreinnahmen und Minderausgaben bezeichnet. Kube gilt als einer der angesehensten Verfassungsrechtler der Republik. Er beriet die Unionsfraktion schon im vergangenen Jahr bei ihrer erfolgreichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Umbuchung von 60 Milliarden Euro an Coronahilfen in den Klima- und Transformationsfonds.
Im Haushaltsentwurf für 2025 seien insgesamt 32 Globalpositionen vorgesehen, die sich auf rund 50 Milliarden Euro, also rund zehn Prozent des Gesamthaushalts von 489 Milliarden Euro, summierten, bemängelt Kube. Hinzu kämen vier weitere Globalansätze in den Sondervermögen Bundeswehr, Klima- und Transformationsfonds sowie Fluthilfe mit noch einmal rund 17 Milliarden Euro. Seine Prüfung habe ergeben, dass schon die absolute Höhe der vorgesehene sogenannte Bodensatz-Globale-Minderausgabe (GMA) von 12 Milliarden Euro „verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken begründet“, schreibt Kube in dem 22-seitigen Gutachten. Bei einer Bodensatz-GMA unterstellen Haushälter, dass die Ministerien nicht alle ihre zur Verfügung gestellten Mittel tatsächlich ausgeben können und am Ende eines Haushaltsjahres Milliardensummen übrig bleiben.
Die im Etat 2025 angesetzte Bodensatz-GMA liege „in der Höhe sehr deutlich über den Werten, die in der Vergangenheit angesetzt wurden und sich als Erfahrungswerte bewährt haben“, führt Kube aus. Dies würde dafür sprechen, schreibt Kube, „dass an dieser Stelle im Bundeshaushaltsplan 2025 gegen den Haushaltsgrundsatz der Klarheit und Wahrheit verstoßen wird“. Als „verfassungsrechtlich zweifelhaft“ bezeichnet Kube auch die Eigenkapitalspritze an die Deutsche Bahn von 10,4 Milliarden Euro und ein Darlehen an die Infrastrukturtochter der Bahn in Höhe von 3 Milliarden Euro. Auch mit Blick auf die erhoffte Entwicklung der Einnahmen geht die Bundesregierung nach Ansicht von Kube von zu optimistischen Annahmen aus. So setze sie die erwarteten Mehreinnahmen als Folge des geplanten Wachstumspakets zu hoch an. Es erscheine „sehr zweifelhaft“, ob die geplanten Ansätze von im Saldo 6,9 Milliarden Euro „mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit vereinbar ist“. +++