SPD will baldigen Beschluss für längere Wahlperiode

Wahlrechtskommission für elektronische Abstimmungen im Bundestag

Die Ampel-Koalition setzt darauf, dass bereits die nächste Wahlperiode des Bundestags fünf Jahre dauern wird, statt wie bisher vier Jahre. „Ich bin optimistisch, dass wir noch in dieser Wahlperiode gemeinsam mit der Union die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre beschließen können“, sagte der Ko-Vorsitzende der Wahlrechtskommission des Bundestags, Johannes Fechner (SPD), dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Betroffen wäre davon erstmals die nächste Legislaturperiode: Nach der Bundestagswahl 2025 würde im Bund das nächste Mal im Jahr 2030 gewählt.“

Im Abschlussbericht der Kommission, über den die RND-Zeitungen berichten, heißt es: „Die Kommission empfiehlt mehrheitlich, die Dauer der Legislaturperiode auf fünf Jahre zu verlängern.“ Die zweite Ko-Vorsitzende der Kommission, Nina Warken (CDU), zeigte sich allerdings skeptisch: „Es gibt zwar große Einigkeit über die Verlängerung der Wahlperiode im Bund. Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass dies noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird“, sagte Warken dem RND. „Eine isolierte Änderung an diesem Punkt ist nicht so gut vermittelbar. Man müsste sich da schon mehr vornehmen und ein Paket beschließen, zum Beispiel mit mehr Bürgerbeteiligung oder auch Regelungen zur Parität.“ Der Abschlussbericht der Kommission soll am Freitag an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) übergeben werden.

Wahlrechtskommission für elektronische Abstimmungen im Bundestag

Die Wahlrechtskommission des Bundestag will die bisherigen Stimmkarten im Parlament durch elektronische Varianten ersetzen. Man empfehle, „elektronische Abstimmungen einzuführen, soweit dies die Arbeit des Parlamentes nicht beeinträchtigt, die Natur des Deutschen Bundestages als Arbeitsparlament nicht untergräbt und eine Verbesserung der Arbeitsabläufe bringt“, heißt es in dem Abschlussbericht der Kommission, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Freitagausgaben berichten. Die Abstimmungen sollten allerdings auch in elektronischer Form „weiterhin ausschließlich im Plenarsaal stattfinden“. In der Debatte innerhalb der Kommission sei darauf verwiesen worden, dass das Grundgesetz davon ausgehe, „dass die Entscheidungsfindung der Abgeordneten des Bundestages grundsätzlich in körperlicher Präsenz erfolge“. Zur „Aura“ des Bundestags gehöre es, dass die „Abgeordneten zusammenfänden, miteinander kommunizierten und politische Auseinandersetzungen austrügen“, so das Papier. Der Abschlussbericht der Wahlrechtskommission soll am Freitag an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) übergeben werden. +++