SPD verteidigt Hessens Wohnpolitik – Rekordmittel für sozialen Wohnungsbau

Im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum stand heute der geförderte Wohnungsbau in Hessen im Mittelpunkt. Die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Elke Barth, nutzte die Debatte, um die Linie der Hessen-Koalition deutlich zu machen und Kritik scharf zurückzuweisen. Für sie ist klar: Hessen setzt auf konkrete Maßnahmen für bezahlbares Wohnen – und das mit so viel Geld wie nie zuvor.

Nach den Worten von Barth steht die Hessen-Koalition für eine verantwortungsvolle Wohnraumpolitik, die zwei Ziele gleichzeitig verfolgt: den Mieterschutz zu stärken und den Wohnungsbau voranzubringen. Dafür seien bereits wichtige Schritte unternommen worden. Sie verwies auf den Gesetzentwurf zum spekulativen Leerstand, auf die Erarbeitung von 20 Vorschlägen zur Novelle der Hessischen Bauordnung durch eine Expertenkommission sowie auf die Einführung des digitalen Bauantrags. All diese Maßnahmen zielten darauf ab, Bauprozesse zu beschleunigen und Hürden abzubauen.

Deutlich wandte sich Barth gegen die Kritik der Fraktionen von Grünen und FDP an der Wohnraumförderung. Diese Kritik wies die SPD-Fraktion klar zurück. Die Wohnraumförderung bleibe ein zentrales Anliegen des Hessischen Bauministers Kaweh Mansoori. Zugleich erinnerte Barth daran, dass der Haushalt für die Jahre 2023/24 noch unter dem damaligen grünen Minister Tarek Al-Wazir beschlossen worden sei. Außerdem habe die Frist zur Beantragung von Fördermitteln im Mietwohnungsbau erst Mitte September geendet. Deshalb habe die neue Landesregierung kurzfristig keine weitergehenden Änderungen mehr vornehmen können und auch mit ihrem Nachtragshaushalt nicht mehr nachsteuern können.

Die steigende Nachfrage nach sozialer Wohnraumförderung werde besonders im Vergleich zum Vorjahr deutlich, so Barth weiter. Während im Jahr 2023 zwar alle Anträge bewilligt werden konnten, sei die Zahl der tatsächlich realisierten Wohneinheiten gering geblieben. Gründe dafür seien die deutlich gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten sowie eine anstehende Novelle der Förderbedingungen gewesen. Besonders auffällig sei dabei, dass es im Jahr 2023 keinen einzigen neuen Antrag auf studentisches Wohnen gegeben habe. Die notwendige Priorisierung von Anträgen habe zwar zu Verzögerungen geführt, zugleich aber eine gezielte und transparente Vergabe der Mittel ermöglicht. Die Kritik daran bezeichnete Barth als reinen Populismus.

Umso mehr begrüßte sie, dass die Landesregierung mit 673 Millionen Euro eine Rekordsumme allein für die soziale Mietwohnraumförderung bereitstellen konnte. Insgesamt seien im Programmjahr 2024 mit 786,3 Millionen Euro für die gesamte soziale Wohnraumförderung so viele Mittel wie noch nie zuvor zur Verfügung gestellt worden.

Darüber hinaus, so Barth, seien weitere Gesetzgebungsverfahren bereits in Arbeit. Der Gesetzentwurf zum Leerstandsgesetz liege vor, und auch die Novelle der Hessischen Bauordnung werde in Kürze vorgestellt.

Abschließend machte Elke Barth die Zielrichtung der SPD deutlich: Die Partei setze konsequent auf konkrete Maßnahmen für bezahlbares Wohnen. Das Ziel bleibe klar und unverändert – mehr sozialer Wohnungsbau, ein effektiver Mieterschutz und eine nachhaltige Wohnungspolitik für Hessen. +++


Popup-Fenster

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*