SPD-Politikerin Klose verteidigt Stabilisierung des Rentenniveaus

Renter

Die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Annika Klose, hat die Rentenpolitik der Bundesregierung verteidigt. "Diese Bundesregierung muss auf jeden Fall zur Rechenschaft gezogen werden für die Stabilisierung des Rentenniveaus, aber das ist genau der richtige Schritt, den wir jetzt brauchen", sagte sie im Berlin Playbook Podcast von POLITICO.

Klose verteidigte die Verlängerung der Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2031. "Das sind Kosten, die sich am Ende lohnen. Wir stabilisieren das Rentenniveau, und das bedeutet, dass auch die jungen Leute, die jetzt einzahlen, am Ende eine stabile Rente bekommen." Zur Finanzierung erklärte sie, die Rentenbeiträge würden "nur sehr moderat" steigen. Entscheidend sei jedoch das "Gesamtzusammenspiel der Beiträge" aus Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. "Deutlich darüber darf es nicht steigen", sagte sie mit Blick auf die Beitragslast.

Auch zur langfristigen Finanzierung äußerte sie sich: "Wir haben vereinbart, dass die Stabilisierung des Rentenniveaus aus Steuermitteln zu passieren hat, und werden uns da auch in der Rentenkommission ab Anfang 2026 mit den weiteren Finanzierungsfragen beschäftigen." Klose mahnte zudem, es müsse mehr in die Rentenkasse eingezahlt werden: "Der Hauptanker dafür ist aber auch, ebenso die Einnahmeseite zu verbreitern - also dass mehr Leute einzahlen und wir insgesamt eine höhere Kostenlastverteilung haben."

Senioren-Union will Verbot von Altersdiskriminierung im Grundgesetz

Die Senioren-Union der CDU fordert, ein Verbot von Altersdiskriminierung in Artikel 3 des Grundgesetzes zu verankern. Der Bundesvorsitzende der Vereinigung, Hubert Hüppe, sagte der "Rheinischen Post": "Wir werden beim nächsten Bundesparteitag im Februar einen Antrag einbringen, in dem wir uns für ein Diskriminierungsverbot im Alter aussprechen. Denn Altersdiskriminierung betrifft nicht nur Senioren." Auch 50-Jährige würden manchmal schon aufgrund ihres Alters diskriminiert, zum Beispiel im Beruf. "Wir wollen daher, dass das Alter als Merkmal ins Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 3 mitaufgenommen wird", so Hüppe.

Bislang regelt der entsprechende Paragraf, dass niemand "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden" darf. Zudem schreibt er vor, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Als ein Beispiel von Altersdiskriminierung bezeichnete Hüppe mögliche Tests zur Fahrtauglichkeit von Senioren, die zuletzt auf EU-Ebene im Gespräch waren. Dass sie nicht kommen, findet Hüppe richtig. "Wenn man diese Tests an einem gewissen Alter festmacht, finde ich das altersdiskriminierend und nicht in Ordnung. Viele 70-Jährige fahren noch gut", sagte er. +++


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