SPD lehnt Forderung nach leichterer Abschiebung ab

Flüchtlingsunterkunft

Berlin. Die SPD lehnt den Vorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) ab, straffällig gewordene Asylbewerber leichter abzuschieben. Der stellvertretende Parteivorsitzende Ralf Stegner sagte der „Welt“: „Um organisierter Kriminalität von wem auch immer in Deutschland Herr zu werden, brauchen wir weder Änderungen am Grundrecht auf Asyl noch an der Genfer Flüchtlingskonvention.“

Wichtig wäre derzeit die Umsetzung bereits gefasster Beschlüsse. „Ständig Stimmungen nachzulaufen ist kein verantwortliches Regierungshandeln, sondern das beharrliche Umsetzen der getroffenen Vereinbarungen, wie die Aufstockung der Bundespolizei“, sagte Stegner. Der Innenminister macht sich mittlerweile zum „Ankündigungsminister“. Ähnlich äußerte sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. „Die Hürden für eine Ausweisung straffällig gewordener Ausländer haben wir gerade erst abgesenkt“, sagte Burkhard Lischka der „Welt“. „Mit den neuen Regeln können wir sehr flexibel auf den jeweiligen Einzelfall reagieren.“ Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), forderte dagegen, dass auch straffällig gewordene Ausländer schneller abgeschoben werden können. Seit dem 1. Januar ist eine Abwägung zwischen öffentlichem Ausweisungsinteresse und individuellem Bleiberecht vorgesehen. „Ich plädiere dringend dafür, die Voraussetzungen zu erleichtern, zumindest so, dass eine Abschiebung möglich ist, sobald der Ausländer zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt ist“, sagte Mayer der Zeitung.

Der Bundesinnenminister hatte zuvor gesagt: „Wer schwere Straftaten begeht, in welchem Status auch immer er sich befindet, der muss damit rechnen, aus Deutschland abgeschoben zu werden.“ Allerdings mache die Genfer Flüchtlingskonvention dazu strenge Vorgaben. In Deutschland gelte bisher die Regel, dass sich erst eine Haftstrafe von drei Jahren auf ein Asylverfahren auswirke. „Wir werden darüber zu reden haben, ob das nicht geändert werden muss“, so de Maiziere. Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), hatte dafür plädiert, straffällig gewordene Flüchtlinge schneller auszuweisen. „Ich halte den Vorschlag des Bundesinnenministers für richtig, die Grenze, ab der ein straffällig gewordener Asylbewerber automatisch nicht anerkannt wird, von drei Jahren Haft ohne Bewährung auf ein Jahr Haft ohne Bewährung abzusenken“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Das gilt unabhängig von dem, was in Köln passiert ist. Schon für ein Urteil über ein Jahr Haft ohne Bewährung muss eine schwere Straftat vorliegen. Außerdem gilt seit Jahresbeginn, dass für Ausländer bereits bei Freiheitsstrafen von einem Jahr ohne Bewährung ein schwer wiegendes Ausweisungsinteresse besteht und die Ausweisung möglich ist. Es gibt gute Gründe dafür, diese Grenzen aneinander anzupassen.“ De Maizière hatte am Mittwoch bei der Vorstellung des Migrationsberichts 2014 vor dem Hintergrund der Ereignisse am Kölner Hauptbahnhof erklärt, in Deutschland wirke sich erst eine Strafe ab drei Jahren Haft auf das Asylverfahren aus und hinzugefügt: „Wir werden darüber zu reden haben, ob das nicht geändert werden muss.“ An den sexuellen Übergriffen auf Frauen waren womöglich auch Flüchtlinge beteiligt.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält eine Ausweisung der Täter aus der Silvesternacht für möglich. „Wer glaubt, sich bei uns über Recht und Gesetz stellen zu können, der muss bestraft werden – völlig egal woher er kommt“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Asylsuchende könnten auch während eines laufenden Asylverfahrens bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ausgewiesen werden. „Ein solches Strafmaß ist grundsätzlich bei Sexualdelikten absolut möglich. Ausweisungen wären insofern durchaus denkbar.“ Maas rief dazu auf, „mit aller Entschlossenheit, aber auch besonnen“ auf die Gewaltexzesse zu reagieren. „Dazu gehört auch, zunächst den Sachverhalt und die Täter genauestens zu ermitteln. Dann müssen die Täter für ihre widerwärtigen Taten bestraft werden“, sagte er. „Das ist es, was wir vor allem den Opfern jetzt schuldig sind. Dafür hält unser Rechtsstaat alle erforderlichen Mittel bereit.“ +++ fuldainfo

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