SPD: Fragwürdige Entscheidung im Fall Arnold

Es soll nun eine Abschlussverfügung in Vorbereitung sein

Walter Arnold (CDU)

Der Rechtspolitische Ausschuss des Hessischen Landtags hat in einer Sondersitzung über das außergewöhnlich langwierige Ermittlungsverfahren gegen den Landtagsabgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Walter Arnold, debattiert.

Die rechts- und justizvollzugspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Hofmann, sagte nach der Sitzung: „Es gab kürzlich einen Pressebericht darüber, dass laut Staatsanwaltschaft Frankfurt nach wie vor nicht klar sei, wann mit einer Abschlussverfügung im Fall Arnold zu rechnen ist. Wegen der drohenden Verjährung im März 2019 haben wir dies zum Anlass genommen um nach zahlreichen Initiativen erneut bei der Justizministerin nachzuhaken. Auf Nachfragen haben wir in der heutigen Sondersitzung neue Informationen erhalten.“

Laut Hofmann teilte das Justizministerium mit, dass die zuständige Dezernentin, die aufgrund ihrer großen Expertise mit dem Verfahren gegen Arnold befasst gewesen sei, etwa ein Jahr vor der drohenden Verjährung in Abstimmung mit dem Ministerium für ein halbes Jahr abgeordnet wurde. Die so genannte „Personalaufstockung“ im Laufe des Verfahrens habe sich trotz der sich nähernden Verjährungsfrist auf einen Referenten und einen LKA-Beamten beschränkt. „Es soll nun eine Abschlussverfügung in Vorbereitung sein. Wir fragen uns jedoch, wann diese mit besserer personeller Unterstützung und ohne Abordnung der Dezernentin vorgelegen hätte.“

Hofmann erinnerte in dem Zusammenhang an die politischen Hintergründe des Verfahrens. Das Strafverfahren wegen falscher Verwendung von Fördermitteln zum Aufbau der European Law School sei durch die Erkenntnisse aus dem von der SPD beantragten Untersuchungsausschuss des Landtags eingeleitet worden. Dabei sei auch die Rolle der damaligen Wissenschafts- und heutigen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) untersucht worden. Eines der damals eingeleiteten Ermittlungsverfahren richte sich gegen Dr. Walter Arnold – und das seit über viereinhalb Jahren. Es müsse auch im Interesse der CDU-geführten Landesregierung sein, nicht der Eindruck entstehen zu lassen, das Verfahren werde bewusst in die Länge gezogen um zu vermeiden, dass der Landtag noch vor dem Wahltermin am 28. Oktober über die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Arnold entscheiden müsse. +++